moin,
wenn an einem Haus mit Mietwohnungen eine Dämmung von außen angebracht wird, können die dort wohnenden Parteien danach mit einer Mieterhöhung rechnen?
danke,
nenkaj
moin,
wenn an einem Haus mit Mietwohnungen eine Dämmung von außen angebracht wird, können die dort wohnenden Parteien danach mit einer Mieterhöhung rechnen?
danke,
nenkaj
Moin, nenkaj,
wenn an einem Haus mit Mietwohnungen eine Dämmung von außen
angebracht wird, können die dort wohnenden Parteien danach mit
einer Mieterhöhung rechnen?
ja, der Vermieter kann die Kosten über 10 (oder waren’s 9?) Jahre verteilt umlegen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Einsparung an Heizkosten in der gleichen Größenordnung liegt.
Gruß Ralf
Ganz so einfach ist das nicht. Eine Dämmungsmaßnahme stellt eine Modernisierung dar, muss vorher angekündigt werden und auch die eventuelle Mieterhöhung muss vorher ausgerechnet und mitgeteilt werden. Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht.
Gruß Ossi
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hallo Ossi,
es werden im Moment Styroporplatten angebracht.
Von Anmelden dieser Maßnahme von Seiten des Vermieters vorher war nichts. Mieter sind ganz erstaunt gewesen über das Gerüst, welches eines Nachmittags angebracht wurde.
nenkaj
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Dann darf es keine Mieterhöhung mit dem Hintergrund der Modernisierung geben. Es darf dann nur die normale Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegels geben. Für weitere detaillierte Antworten im BGB nachschauen.
Gruß Ossi
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danke, jetzt weiß ich mehr!
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