Hallo,
der Vermieter möchte den Fliesenspiegel im Bad so erhöhen, dass er mehr Miete verlangen kann. Nun sind die vorhandenen Fliesen aber schon 50 Jahre alt! Manche Fliesen haben nach dieser Zeit auch schon Risse. Ist das denn überhaupt rechtens? Kann er, wenn er zwei Reihen Fliesen „hinzufügt“ tatsächlich die Miete erhöhen und muss man die Arbeiten durchführen lassen? Was, wenn man den Fliesenspiegel auf eigene Kosten erhöht?
Vielen Dank für die Antworten, es ist wirklich dringend.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__559.html
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, darf er die Miete entsprechend erhöhen. Auf die entsprechenden Ausführungen wäre ich schon gespannt.
Selbst durchführen darf man bauliche Veränderungen nur, wenn der VM (schriftlich) zugestimmt hat.
vnA
Hallo.
Die Mieterhöhung ergibt sich vermutlich aus dem Mietspiegel, wonach bei Berechnung der Miete ein Abschlag vorgenommen werden muss, wenn das Bad nicht auf allen Seiten bis mindestens zur Türhöhe gekachelt ist. Fliest der Vermieter also auf eine entsprechende Höhe, wird kein Abschlag vorgenommen.
Zwar fließt eine Wohnwertverbesserung, die durch den Mieter vorgenommen worden ist, nicht bei der Ermittlung der Mieterhöhung mit ein. Andererseits hat aber der Mieter ohne vorherige Genehmigung des Vermieters keinen Anspruch darauf, die Fliesen im Bad selbst zu gestalten oder den Fliesenspiegel zu erhöhen. Das wären Veränderungen der Mietsache, die der Vermieter nicht hinnehmen muss und bei denen der Mieter sich schadensersatzpflichtig machen würde bzw. die Fliesen auf Verlangen des Vermieters wieder entfernen müsste.
Der Mieter selbst muss die Arbeiten, die der Vermieter zur Wohnwertverbesserung vornimmt, dulden, § 554 Abs. 2 BGB.
na das schaut ja dann toll aus, zwei Reihen neue z. B. weiße Fliesen über einem Fliesenspiegel von 50 Jahre alten Majolica Fliesen in grün, mit teilweise Rissen. Und das soll eine Verbesserung/Modernisierung sein für die dann mehr Miete gezahlt werden soll? Der VM will nicht instandsetzen, da kriegt er ja kein Geld für, sondern, klatscht zwei Reihen Fliesen über die alten und nennt das dann Modernisierung?
Gruß
Hallo, dafür Mieterhöhung; das ist eine Lachsalve wert. Gruß
Hallo,
wie definiert sich denn in diesem Fall eine Wohnwertverbesserung?
Zwei Reihen neue z. B. weiße Fliesen über einem Fliesenspiegel von 50 Jahre alten Majolica Fliesen in grün, die teilweise Rissen haben. Das ist doch keine Verbesserung, optisch gesehen eine Verschlechterung. In einer Nachbarwohnung wurde so eine „Modernisierung“ beim Mieterwechsel durchgeführt und es schaut grausam aus. Müsste denn nicht erst instand gesetzt werden bevor „modernisiert“ wird?
Danke und Gruß
Nochmals: Nach dem Mietspiegel muss bei einer geringen Höhe der Fliesen ein Abschlag vorgenommen werden. Fliest der Vermieter höher hinauf, wirkt sich das Plus/Minus Null aus.
Dem Vermieter geht es in diesem Fall offensichtlich nur darum, dass bei der Berechnung nach dem Mietspiegel kein Abzug vorgenommen wird.
… aber nur wenn es einen Mietspiegel gibt, was in den wenigsten Städten der Fall ist.
vnA
Deshalb habe ich auch den ersten Satz als Vermutung formuliert „Die Mieterhöhung ergibt sich vermutlich aus dem Mietspiegel“, weil das Argument mit der Höherbefliesung nur unter diesem Gesichtspunkt einen Sinn macht.
trotzdem kein wohnwertsteigerndes Merkmal
Halli,hallo,
sollten die Fliesen tatsächlich schon 50 Jahre alt sein, dann sind diese auch nicht mehr als "zeitgemäß"anzusehen.
„Zeitgemäß“ ist aber genauso ein zwingendes Kriterium wie z.B. vorhandene Bodenfliesen oder eine Einbauwanne.
Somit kann der Vermieter trotz Ergänzung der Fliesenreihe auch weiterhin kein "wohnwertsteigerndes Merkmal"ansetzen.
der liebe Peter
OT: wieder entfernen 2 Reihen Fliesen
Hallo Leopold,
Andererseits hat aber der Mieter ohne
vorherige Genehmigung des Vermieters keinen Anspruch darauf,
die Fliesen im Bad selbst zu gestalten oder den Fliesenspiegel
zu erhöhen. Das wären Veränderungen der Mietsache, die der
Vermieter nicht hinnehmen muss und bei denen der Mieter sich
schadensersatzpflichtig machen würde bzw. die Fliesen auf
Verlangen des Vermieters wieder entfernen müsste.
Wann düfte der Vermieter das verlangen? Noch während der Mietzeit oder erst bei Beendigung und Rückgabe der Wohnung?
Interessierte Grüße,
Tinchen