Hallo, Frage zu folgendem Thema: Mieterhöhung wegen WDVS
Neuer Hauswirt seit Mai 2013 behauptet ein Aussenmauerwerk bestehend aus Vormauerziegel (Hartbranntklinker) - Hohlschicht (Hinterlüftung) - und 25er Porotonhohlsteinen ohne aussenseitiges Wärmedammverbundsystem „WDVS“ ist bei einem 1996 errichteten Haus hinssichtlich der Wärmedämmung mit einem Aussenmauerwerk mit vorgesetztem WDVS gleichzusetzen und begründe somit auch einen höheren Mietzu-schlag.
Entspricht diese Beauptung irgendwelchen Rechtsnormen?
Für entsprechende Hinweise und Rückantworten danke ich allen im voraus.
Mfg
paladin37