Mieterhöhung nach Immobilienerwerb

Hallo,   Frage zu folgendem Thema: Mieterhöhung wegen WDVS

 Neuer Hauswirt seit Mai 2013 behauptet ein Aussenmauerwerk bestehend aus Vormauerziegel (Hartbranntklinker) - Hohlschicht (Hinterlüftung) - und 25er Porotonhohlsteinen ohne aussenseitiges Wärmedammverbundsystem „WDVS“ ist bei einem 1996 errichteten Haus hinssichtlich der Wärmedämmung mit einem Aussenmauerwerk mit vorgesetztem WDVS gleichzusetzen und begründe somit  auch einen höheren Mietzu-schlag.
Entspricht diese Beauptung irgendwelchen Rechtsnormen?
Für entsprechende Hinweise und Rückantworten danke ich allen im voraus.
Mfg
paladin37

Hi, der spinnt! Das Haus wurde ja nicht von ihm in diesen Zustand gebracht, selbst wenn seine Behauptung stimmen würde, kann er dafür keinen Mietzuschlag verlangen.
Was er darf ist, die Miete bis zum bestehenden Mietspiegel der betreffenden Stadt/ Kommune/Gemeinde anheben.
Und wenn das mit der WDFVS Behauptung stimmen sollte, dann soll er mal einen zertifizierten Energieausweis vorlegen.
Die 1. Mieterhöhung darf er 12 Monate nach Eigentumsübergang verlangen, die dann 3 Monate später für den Mieter in Kraft tritt und der er zustimmen muss.
MfG ramses90