Mieterhöhung nach Kauf (Lagerhalle)

Hallo,

es soll eine Lagerhalle gekauft werden. Die Halle wird bei Kauf vermietet übergeben, Mietvertrag läuft immer bis Jahresende und verlängert sich automatisch.

Da die Halle vom Alt-Eigentümer für 0,- an eine Privatperson vermietet wurde, möchte der Erwerber den Mietzins auf ortsübliches Niveau anheben.

Frage: Darf er das?

Im aktuellen Mietvertrag wird der Mieter verpflichtet, für die Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen, was teilweise nicht erfolgt ist (Dachentwässerung sehr schadaft).

Frage: Kann man den Mieter wegen Nichtnachkommens seiner Instandhaltungspflicht vor Ablauf des Jahres kündigen? Oder gibt es gar wie bei Wohnungskäufen ein Sonderkündigungsrecht bei angestrebter Eigennuntzung? Meines Erachtens handelt es sich bei einer Lagerhalle um einen Gewerbemietvertrag, oder?

Gruß

Henry

Moin,

beide Fragen kann dir so keiner beantworten. Miete für 0 Euro? Mh … und der MIeter soll die INstandsetzung tragen? Interessante Idee. Aber … gibt es Nebenabreden? Was hat der bisherige Eigentümer getan hinsichtlich der möglichen Versäumnisse des MIeters? Sind die INstandhaltungsmassnahmen definiert? Gibt es im Mietvertrag Hinweise auf Konsequenzen bei Nicht-Handeln des Mieters? Seit wann ist er Mieter? Warum will der Käufer eine Halle in einem offensichtlich wenig erfreulichen Zustand kaufen? Was sagt der Mietvertrag zum Thema Kündigungsfristen? Was zu anderen Fristen? Bei Null Miete, wer trägt die Nebenkosten?

Fragen über Fragen … das ist entweder eine Frage für das Rechtsbrett oder direkt zu einem Anwalt. Was ich allerdings dringlichst empfehlen würde VOR Unterschrift Kaufvertrag.

Gruß
Ex.

Hallo Expertin,

danke für die Antwort. Die Angelegenheit ist in der Tat etwas komplex, wie sich das für Miet- und Kaufangelegenheiten bei Immoilien gehört :wink:.

Kern der Sache ist der, dass die Halle zur Eigennutzung erworben werden soll, der jetzige Mieter allerdings noch bis Ende 2014 laut bestehendem Vertrag drin ist, wegen der automatischen Verlängerung des Vertrages wenn nicht rechtzeitig gekündigt worden ist.

Um es kurz zu machen. Ziel ist es, den Mieter über ein Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag zu bekommen. Oder eben einfach die Miete zu erhöhen, dann kann die Eigennutzung auch noch warten.

Vielleicht hat noch jemand eine Idee, bei Gewerbe-MV bin ich leider nicht so fit.

Gruß Henry