Hallo,
es soll eine Lagerhalle gekauft werden. Die Halle wird bei Kauf vermietet übergeben, Mietvertrag läuft immer bis Jahresende und verlängert sich automatisch.
Da die Halle vom Alt-Eigentümer für 0,- an eine Privatperson vermietet wurde, möchte der Erwerber den Mietzins auf ortsübliches Niveau anheben.
Frage: Darf er das?
Im aktuellen Mietvertrag wird der Mieter verpflichtet, für die Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen, was teilweise nicht erfolgt ist (Dachentwässerung sehr schadaft).
Frage: Kann man den Mieter wegen Nichtnachkommens seiner Instandhaltungspflicht vor Ablauf des Jahres kündigen? Oder gibt es gar wie bei Wohnungskäufen ein Sonderkündigungsrecht bei angestrebter Eigennuntzung? Meines Erachtens handelt es sich bei einer Lagerhalle um einen Gewerbemietvertrag, oder?
Gruß
Henry