Mieterhöhung nach 'Modernisierung'

Hallo,

ich wohne im ersten Stock eines kleinen Hauses (3 Wohnungen).
Nun habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen,
daß er beabsichtigt die -durchaus noch intakte- Treppe
raus zu reißen, um sie durch einen aus Marmor zu ersetzen.
Bei der Gelegenheit soll auch meine Türe inkl. Türstock
erneuert werden. Da das Bauvorhaben auf 55.000,- Euro
geschätzt ist, soll ich in Zukunft fast 170,- Euro mehr
Miete bezahlen. Ist eine neue Treppe wirklich eine
Modernisierung, die auf die Mieter umgelegt werden kann?

Danke und Gruß
Alexander

Hallo Alexander,

hier handelt es sich nur dann um eine Mordernisierung, wenn der Vermieter im Treppenhaus eine Heizung einbaut. Wird nur die Treppe ausgetauscht und zwnagsläufig durch diesen Umbau auch die jeweilige Wohnungseingangstüre handelt es sich um Instandsetzungen und Instandhaltungen. Diese Kosten sind nicht umlagefähig.

Die Massnahme muss von Dir geduldet werden. Kosten der Reinigung, soweit Dir solche entstehen, wenn Staub und Schmutz in die Wohnung gelangt, hat der Vermieter zu tragen.

Es ist notwendig, den Vermieter hinzuweisen, dass es sich um eine Instandhaltung handelt und er hierfür zuständig ist und keine Mieterhöhung durch diese Massnahme begründet ist. Im übrigen muss der Beginn der Arbeit ( KW), deren Dauer und das voraussichtliche Ende sowie mögliche Einschränkungen für die Mieter in dem Schreiben enthalten sein.

Gruss Günter

ich wohne im ersten Stock eines kleinen Hauses (3 Wohnungen).
Nun habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen,
daß er beabsichtigt die -durchaus noch intakte- Treppe
raus zu reißen, um sie durch einen aus Marmor zu ersetzen.
Bei der Gelegenheit soll auch meine Türe inkl. Türstock
erneuert werden. Da das Bauvorhaben auf 55.000,- Euro
geschätzt ist, soll ich in Zukunft fast 170,- Euro mehr
Miete bezahlen. Ist eine neue Treppe wirklich eine
Modernisierung, die auf die Mieter umgelegt werden kann?

Danke und Gruß
Alexander