Mieterhöhung nach Modernisierung unterschiedlich

Hallo zusammen,

folgender Fall: Eine Modernisierung wird angekündigt, die lt. Berechnungen eine Mieterhöhung bis zu 2,46 € /qm erlauben würde. Der Vermieter teilt weiter mit, dass er diese 2,46 nicht vollständig ausschöpfen will. Für eine Wohnung will er um 1,10 erhöhen, für eine andere (gleich große) Wohnung um 1,40.
Die Begründung lautet, dass in der zweiten Wohnung das Badezimmer neuer sei. Allerdings hat es aufgrund der Badezimmer-Modernisierung bereits in der Vergangenheit eine Mieterhöhung i.H.v. € 0,20 gegeben.

Ist diese Ungleichbehandlung zulässig? Wäre sie auch zulässig, wenn beide Bäder gleich alt wären? Oder wenn die Bäder 5 Jahre „auseinanderliegen“ würden? Oder 2 oder 10 oder x?

Vielen Dank im Voraus &
schönen Gruß

Michael

Ich bin leider kein Rechtsexperte.
Alles guteyogidomo

ist wohl mehr ne Frage für den Mieterschutz