Mieterhöhung nach 'Modernisierung'

Hallo Experten,

mein Vermieter informierte mich im Juni, daß im Juli die Fenster erneuert werden, also Austausch der total verschlissenen Holzkastenfenster gegen welche aus Kunststoff mit Iso-Glas.
Das habe ich natürlich geduldet. Gestern nun Post vom Vermieter, daß ab 1.10. des Jahres monatlich 1/12 von 11% des Gesamtrechnungsbetrages als Mieterhöhung zu zahlen sind !!!
Kann das sein?
Bitte einen Rat.

Boris

Hallo Boris,

dein Vermieter ist bis an die Grenze dessen gegangen, was erlaubt ist. Nach dem Miethöhegesetz
(§ 3) darf die Jahresmiete aufgrund von „baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen… oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken“, um nicht mehr als 11% der Kosten erhöht werden.
Grenze erreicht, aber (für dich leider) nicht überschritten.
Gruß
Uli

Wir hatten das gleiche „Problem“ und wurden vom Mieterbund folgendermaßen, und erfolgreich beraten: Nur für Modernisierungen dürfen diese 11% auf die Miete umgelegt werden. Wenn also die alten Holzrahmenfenster voll verschlissen waren und ersetzt werden müssen, ist das eine Reparatur, deren Kosten der Vermieter zu tragen hat. Hierbei ist unerheblich, für welches Material er sich bei den neuen Fensterrahmen entscheidet. Er muss Sie bezahlen. Nur die Isolierverglasung der Fenster gilt als Modernisierung. Und auch nur für diesen Mehrpreis zum „Normalglas“ dürfen die 11% Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden.

Elke Hartleib.

Hallo Boris,

dein Vermieter ist bis an die Grenze dessen gegangen, was
erlaubt ist. Nach dem Miethöhegesetz
(§ 3) darf die Jahresmiete aufgrund von „baulichen Maßnahmen,
die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen…
oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser
bewirken“, um nicht mehr als 11% der Kosten erhöht werden.
Grenze erreicht, aber (für dich leider) nicht überschritten.
Gruß
Uli

Hallo Boris,

Caramba hat aus den eigenen Erfahrungen bereits richtige Hinweise dargelegt.

Dir muss mit der Mieterhöhung wegen Modernisierung eine umfassende Aufstellung der durchgeführten Arbeiten übergeben werden. Sämtliche Kosten müssen erläutert, aufgeschlüsselt und dargelegt werden. Wenn mehrere Wohnungne betrofffen sind, muss für Deine Wohnung eine Abrechnung getrennt von den anderen Wohnungen vorgelegt werden. Ausserdem muss der Anteil der Kosten angegeben werden, die sich auf Wertverbesserungen beziehen und getrennt der Anteil, der sich auf Reparaturkosten bezieht. Der Reparaturaufaufwand muss deutlich aus den Kosten heraus gerechnet werden. Soweit Zuschüsse der öffentlichen Hand oder einer anderen Stelle für die Modernisierung geflossen sind, müssen diese Kosten aus dem Kosten der Mieterhöhung ersichtlich heraus gerechnet sein. Das gesetz verlangt auch, dass die Kosten und die Nachweise sortiert und geordnet mit der Mieterhöhung vorgelegt werden müssen. Unsortierte und ungeordnete Belege wirken sich so aus, dass eine Mieterhöhung nicht wirksam wird.

Eine Mieterhöhung, die Dir diese Woche zugegangen ist wird erst ab 01.11.2002 wirksam. Die Miete ist nach neuem Recht ab dem dritten Monat nach Zugang der Erhöhungserklärung zu zahlen.

Doch wenn Dir der Vermieter vor Beginn der Arbeiten die Höhe der zu erwratenden Mieterhöhung nicht mitgeteilt hat verlängert sich die Frist um weitere sechs Monate. Dies gilt auch, wenn im Falle dass Dir die Höhe vorher mitgeteit wurde, diese Erhöhung sich um mehr als 10 % erhöht.

Da Du Dich hierzu nicht geäussert hast, die Hinweise, was Du beachten musst.

Die Mieterhöhung im Rahmen einer Modernisierung, jedoch auf der Basis der Vergleichsmieten wird nicht so geregelt wie oben dargelegt. Hier gibt es eine andere Regelung, insbesondere in Bezug auf die Fristen der Mieterhöhung.

Gruss Günter

mein Vermieter informierte mich im Juni, daß im Juli die
Fenster erneuert werden, also Austausch der total
verschlissenen Holzkastenfenster gegen welche aus Kunststoff
mit Iso-Glas.
Das habe ich natürlich geduldet. Gestern nun Post vom
Vermieter, daß ab 1.10. des Jahres monatlich 1/12 von 11% des
Gesamtrechnungsbetrages als Mieterhöhung zu zahlen sind !!!
Kann das sein?
Bitte einen Rat.

Boris