Mieterhöhung nach neuer Heizung?

Hallo,
unser Vermieter hat eine neue Heizung (Gas) in unserer Doppelhaushälfte einbauen lassen. Laut Vermieter kommt es zu deutlichen Einsparungen durch die neue Heizung. Die Heizungsfirma und der Schornsteinfeger haben zuvor schon zwei mal auf einen Defekt bzw. Reperaturmaßnahmen hingewiesen. Nun musste es anscheinend wirklich gemacht werden. Reperaturkosten hätten sich auf über 2.000 € belaufen. Der Vermieter hat daraufhin entschieden gleich eine neue Heizung einzubauen und nichts mehr in die alte zu stecken. Der Heizungsbauer meinte, dass sie durchaus in den kommenden Monaten hätte ausfallen können
Nun erhöht er die Miete um 50€. Ist das in Ordnung? Zählt dies schon als Modernisierungsmaßnahme?

Vielen Dank für Antworten und Tipps zum Umgang mit dem Vermieter.
Viele Grüße
Micha

Hallo

Bin selber Installateur- und Heizungsbauer, aber kann leider nichts dazu sagen was einen Vermieter dazu berechtigt den Mietpreis zu erhöhen.
Aber davon mal abgesehen, der Einbau einer modernen und neuen Heizung ist schon eine sinnvolle Modernisierung, also kann das im Grunde so schon i.O. sein.

MfG
Nelsont

Hallo Micha.

Das Erneuern des Heizkessels ist eine wesentliche Änderung der Anlage und zählt daher zu einer Modernisierungsmaßnahme.
Die Erhöhung der Miete ist daher legitim.

Gruß
E. Pfeifer

Ok vielen Dank. Mit welche Heizersparnis kann man denn in etwa rechnen? so ganz allgemein?

Hi, erst mal vielen Dank für die Antwort. Ist dies jedoch auch der Fall, wenn ein Ersatz unbedingt notwendig geworden wäre, da die Heizung einen Defekt aufgewiesen hat?
Grüße!

Hallo Micha,
Diesmal glaube ich, dass ich nicht der optimale Experte zur Beantwortung dieser Frage bin. Ich bin Belgier und kenne mich im deutschen Mietrecht nicht genügend aus.
Aber dennoch ein paar Anmerkungen.
Ich finde, eine Mietanpassung sollte nur anfallen, wenn die neue Gasheizung auch wirklich ein technischer Vorteil zur bestehenden Anlage vorweist. das bedeutet, wenn man z.B. einen athmosphärischen Gasbrenner durch ein Brennwertgerät ersetzt, dann dürfte das ok sein, wenn man bei dem gleichen Funktionsprinzip bleibt, dann nicht, weilja auch die Energieersparnis nicht besonders hoch sein wird. Also erkundigt euch nach den Eigenschaften der alten und der neuen Anlage und mit diesen Informationen wird man euch in der Verbraucherschutzzentrale weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüssen
Guido B.(der Belgier)

Wenn es bei deinem Einzug schon eine Heizung in dieser Wohnung gab, ist dies zu 99 Prozent nur als Instandsetzung der Wohnung zu werten und berechtigt nicht zu einer Mieterhöhung. Eine komplette Hausdämmung, würde als Modernisierung durchgehen und somit zu einer Mietanpassung führen. Bei 50 Euro pro Monat würde ich mir hier wirklich Beistand suchen und entweder einen Mieterschutzbund oder auch einen Anwalt hinzuziehen. Das sind immerhin 600 Euro jährlich. Lieben Gruß!