Hallo, A hat ein mehrfamilienhaus gekauft. eine wohnung im hinterhaus ist seit 16 jahren vermietet, zwei weitere seit 3 monaten. Das hinterhaus wurde mit strom über eine in der luft hängende leitung gespeist, instabil bei schlechtem wetter, kanalrohre mit löchern, statt pflaster -beton. Nun hat A eine dickere stromleitung im boden verlegt, kanalroohre erneuert, hof schön gepflastert und garten neu angelegt. Für was, wieviel und vor allem von wem darf A mieterhöhung verlangen? Danke im voraus für eure antworten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
Ich sehe bei den genannten Arbeiten nicht wirklich etwas was die genannten Anforderungen erfüllt.
Instabile Stromversorgung ist ein Mangel, den der Vermieter zu beheben hat.
Kanalrohre ist reine Instandsetzung,
Pflaster und Gartenarbeiten sind in meinen Augen auch Instandsetzung bzw. Beseitigung Unterhaltungsstau, da es sich nicht um eine Ersterstellung handelt.
vnA
Hallo,
sehe das auch so, keine Umlage auf die Mieter möglich, denn dadurch hat sich sicherlich nicht die Ausstatt/Qualität der Wohnung erhöht.
lG
Hallo.
Im Rahmen einer Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt eine Mietanpassung in Betracht. Zumal dann, wenn im selben Objekt neu Wohnungen vermietet worden sind, die jetzt als Vergleichsbasis für den Altmieter dienen können.