mieterhöhung nach renovierung

hallo

angenommen ein mieter wohnt in einer wohnung. schon beim einzug war das bad in einem sehr abgenutzten zustand ( die wohnung ist 20 jahre alt und es wurde seitdem nix gemacht ).

im mietvertrag wurde vereinbart das alle 4 jahre die miete um 18 euro erhöht wird.

2 jahre nach einzug verlangt der mieter vom VM das das bad ausgebessert wird, da es wirklich nicht mehr hinnehmbar ist.

nach langen hin und her renoviert der VM nun das bad. neuer klo, waschbecken, wasserhahn, ducharmaturen, fugen werden gemacht, etc.

nachdem nun alles abgeschlossen ist flattert eine saftige mieterhöhung ins haus

der VM will ab sofort 30 euro mehr im monat.

der mieter weisst dies zurück mit dem vertrag der besagt das nur alle 4 jahre die miete erhöht wird.

der VM will jedoch die miete sofort haben.

wer ist im recht ? vertrag ist vertrag, oder ?

mfg

ne mieterhöhung geht bei reiner instandhaltung gar ned, zumindest ned mit der begründung
siehe BGB

Hallo,
für mich klingt das nach einer Modernisierung und (deutlicher) Steigerung des Wohnwerts, wobei man das natürlich alleine anhand einer so kurzen Beschreibung nicht sagen kann. Da sieht das selbe BGB vor, daß die Miete erhöht werden kann.

Cu Rene