Mieterhöhung nach Renovierung

Hallo, Wir haben einige Mängel in dem angemieteten Haus und wollten Fragen wenn wir uns mit dem Vermieter geinigt haben auf eine Renovierung neues Bad, neue Türen etc.
Ob er dann die Miete ausserplanmässig erhöhen kann wegen Wertsteigerung der Immobilie.
Der Vermieter muss ja auch alle zehn Jahre oder so das Bad erneuern und wir wohnen zwar erst seit kurzem in der Wohnung aber das bad ist mindestens 40 Jahre alt.

Danke für eine schnelle Antwort

Hallo, Wir haben einige Mängel in dem angemieteten Haus und
wollten Fragen wenn wir uns mit dem Vermieter geinigt haben
auf eine Renovierung neues Bad, neue Türen etc.
Ob er dann die Miete ausserplanmässig erhöhen kann wegen
Wertsteigerung der Immobilie.

was besagt noch schnell faq 1129?

Der Vermieter muss ja auch alle zehn Jahre oder so das Bad
erneuern und wir wohnen zwar erst seit kurzem in der Wohnung
aber das bad ist mindestens 40 Jahre alt.

das wäre mir ehrlich gesagt neu!

Danke für eine schnelle Antwort

vermutlich nicht die, die du hören wolltest - trotzdem: bitte!

Hallo,

Sie müssen unbedingt FAQ 1129 einhalten, sonst droht Erschießung.

Davon abgesehen, wenn der Mieter renoviert, ist eine Mieterhörung durch den VM eigentlich ausgeschlossen, mit vielen Ausnahmen.
Der Mieter vereinbart am besten mit dem VM, dass er Tür und Wand und Dach und Frau erneuert:wink:) und der VM dafür im Gegenzug die Miete für die Dauer von xx Jahren nicht erhöht und ggf. auf eine Eigenbedarfskündgiung für die Dauer von xx Jahren verzichtet.
Schriftlich, sonst Finger weg.
Und das war ganz Allgemein.

LG:smile: