Guten Tag zusammen!
Ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall.
Person A wohnt seit 6 Jahren in einer Mietwohnung. Die Kaltmiete beträgt 500.-€.
Das Haus wird nun saniert.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
-Neue Fenster (vorher Einfachglas in Holzrahmen)
-Neues Dach
-Neue Hausisolierung (vorher nur Putz)
Nun will der Vermieter von Person A natürlich die Miete erhöhen. Bis zu wieviel Prozent (oder auch Euroangabe) wäre das erlaubt?
Vielen Dank für die Mühe
Lieben Gruß
Hallo sommerwein,
der Hauseigentümer darf 11 der Kosten auf die Miete jährlich umlegen.
allerdings gilt das nur für die Verbesserungen wie Fenster mit Isolierverglasung, Wärmedämmsystem,Dachdämmung,… ob die Dachziegeln dort anrechenbar sind ist fraglich, da dies zum normalen Unterhaltungsaufwand zählt und keine Verbesserung für den Mieter darstellt.
viele Grüße
Jürgen Hartleib
Architekt
Sorry, aber Rechtsberatung darf ich nicht.
Hallo Sommerwein, grundsätzlich gilt, dass 11 Prozent der Sanierungskosten umgelegt werden dürfen. Es geht also nicht nach der vorherigen Miethöhe, sondern nach den Kosten. Der Vermieter muss aber plausibel darlegen können, dass die durchgeführten Maßnahmen zu Einsparungen für den Mieter führen. Dazu reicht die Plausibilität. Maßgeblich kann zudem der Mietspiegel sein. Am bestent mit dem örtlichen Mieterschutzbund klären. Pia Grund-Ludwig, Online-Magazin http://www.enbausa.de
Anbei eine Infos für Sie
http://www.rechthaber.com/wie-viel-mieterhoehung-ist…
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mieterhoehung.html
Der Vermieter kann die Miete innerhalb von 3 Jahren um max 20 Prozent erhöhen bis zur Obergrenze „ortsüblicher Mietpreis“ lt. Mietspiegel.
Bitte um weitere Prüfung.
Hoffe das hilft Ihnen weiter
MFg
Es kann jetzt also theorethisch auf einen Schlag um 20 Prozent erhöhen, dann aber die nächsten 3 Jahre nicht mehr.
tut mir leid, da kann ich nichts zu sagen
Das sollte natürlich 11 Prozent heißen. Irgendwie wurde das Sonderzeichen nicht übertragen.
Das sollte natürlich 11 Prozent heißen. Irgendwie wurde das
Sonderzeichen nicht übertragen.
ok Danke-schön,macht doch nix.
Hallo Sommerwein, noch ein Hinweis: Hier stehen Adressen, bei denen Sie sich Beratung abholen können, auch die Umlagefähigkeit einzelner Maßnahmen wird genauer erklärt. Hoffe, es hilft: http://www.enbausa.de/daemmung-fassade/aktuelles/art…
Lieber sommerwein.
ich bin leider nicht der Richtige wenn es um Mieterrecht geht, ich weiß nur, das Sanierungskosten bzw. Dämm-Maßnahmen auf die Mieter umgelegt werden können, da die Mieter ja auch weniger an Heizkosten im Jahr haben. Wieviel % kann ich nicht sagen!
Grüße
A
Guten Morgen & vielen Dank
Gruss
Hallo,
nach § 559 BGB kann der Vermieter 11 % der Kosten mieterhöhend beanspruchen; natürlich „anteilig“ für die betreffende Wohnung.
Es handelt sich hier um eine „Sanierung“, die wohl aus „energetischen Gründen“ (Dach, Fenster) vorgenommen wird. Das liegt normalerweise auch im Interesse des Mieters, da er „Heizkosten“ sparen sollte!
Bei einer „Staffel- oder Indexmiete“ kann sich eine andere Situation aus rechtlicher Sicht ergeben. Hier wäre § 557 Abs. 2 BGB einschlägig. Bei solch einer vertraglichen Mietregelung kommt normalerweise eine Mieterhöhung während der Laufzeit des Mietvertrages nicht in Betracht! Sollte der Vermieter bei Vorliegen solch eines Vertrages dennoch die Miete erhöhen wollen, sollte man einen Fachanwalt konsultieren.
Gruß
Eckhard Schulze
[email protected]
Hallo da kann ich leider auch nicht weiter helfen
mfg
Vielen Dank
Gruß B.
Man sollte die „Kalkulation“ der Mieterhöhung nachvollziehen lassen damit nur Aufwendungen
berücksichtigt werden, die überhaupt berücksichtigungsfähig bzw. „belegt“ sind.
Das könnte jemand veranlassen, der einer
„Mietervereinigung“ angehört. Erfahrungsgemäß
sperren sich die Vermieter erst einmal vor der
Überprüfung der Ansätze.
MfG
ES