Mieterhöhung nach Sanierung

Guten Tag zusammen!

Ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall.

Person A wohnt seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. Die Kaltmiete beträgt 300 €.

Das Haus, also auch die Wohnung, wird nun saniert.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

-Neue Fenster (vorher Einfachglas in Holzrahmen)
-Neue Heizungen und neue Heizart (vorher nachtspeicheröfen, jetzt Gas)
-Neue Warmwasserversorgung (Vorher über Boiler, jetzt über Gas)
-Neues Badezimmer (Vorher 70er-jahre Fliesen, sonstige Ausstattung zB Badewanne, bleibt gleich, wird aber neu gemacht)
-Neue Hausisolierung (Vorher nix außer Putz, jetzt 14cm dicke Styropor-Isolierung plus Putz)

Nun will der Vermieter von Person A natürlich die Miete erhöhen. Bis zu wieviel Prozent (oder auch Euroangabe) wäre das erlaubt? Im mietvertrag von Person A steht keine Klausel zu Mieterhöhungen.

Vielen Dank schon mal für Antworten.

Lieben Gruß
Gilai

Hallo,

nach einer Sanierung darf die Miete überhaupt nicht erhöht werden!
Es sei denn, es handelt sich um eine Modernisierung, d.h. am besten vorher ankündigen, 3 Monate, und die geplante Mieterhöhung incl. Modernisierungsmaßnahmen mitteilen. Allgemein gilt, dass bei Modernisierungsmaßnahmen nach §559BGB, von den entstandenen Kosten, nicht alle Kosten sind anrechnungsfähig, 11% pro Jahr auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können. D.h. Du hast Kosten von Z.B. 10000€, dann kannst Du die Jahresmiete um 1100€ erhöhen.

Gruß
joe67

Da davon ausgegangen wird, dass der Eigentümer ca. 90.000 € für alles ausgibt, und zB die fenster ja moderniesiert wurden, könnte er die Miete für Person A jetzt um 9.900 € / jahr erhöhen???

im Endeffekt wurde ja quasi alles in der Wohnung modernisiert: Fenster, Heizungsanlage und Badezimmer

Versteh das grade nicht ganz…

Hi,

könnte er die Miete für Person A jetzt um 9.900 € / jahr
erhöhen???

da muss man aufpassen, ob auch alles unter Modernisierung abgerechnet werden kann.
Sind Kosten für Instandsetzung (z.B. sehr altes Bad erneuert?) dabei, dürfen diese Kosten nicht einfließen.

Zudem hätte der Mieter vorher informiert werden müssen.

Hier ein zwar langer, aber recht hilfreicher Artikel:
http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/con…

Ist also schwierig global zu beantworten. Kommt auf den Einzelfall an.

ms

Hallo

die Summe der 11% wird natürlich nicht pro Wohnung umgelegt, sondern für alle Wohnungen anteilig x den qm, also auch für die eigengenutzte.

Gruß

also in diesem fall wäre das Badezimmer in den 70ern gemacht worden. die klospülung zB wäre eine solche ohne Kasten, sondern mit so einem kleinen druckhebel. sieht man heute noch in ganz alten urigen kneipen. das wäre in jedem fall eine moderniesierung, die fenster auch… da laut dem Link auch maßnahmen zur Einsparung von Energie zur Moderniesierung zählen, könnte tatsächlich die Miete so hoch steigen…

in diesem fall wäre die ankündigung der Bauarbeiten auch nicht schriftlich erfolgt, sondern mündlich. Person A hat dagegen aber keine einwände erhoben, da bei dem mietverhältnis ein eher familiäres zusammenleben gegeben ist.

Wie lange im Voraus müsste der Vermieter eine Mieterhöhung überhaupt ankündigen? Ich blick da nicht ganz durch mit den drei monaten und den 6 Monaten…

Auf jeden Fall vielen Dank!

Achsooo… das ist gut zu wissen… Danke :smiley:

in diesem fall wäre die ankündigung der Bauarbeiten auch nicht
schriftlich erfolgt, sondern mündlich. Person A hat dagegen
aber keine einwände erhoben, da bei dem mietverhältnis ein
eher familiäres zusammenleben gegeben ist.

Na dann lässt sich doch sicher eine Einigung über die Mieterhöhung finden.

Ansonste würde ich wegen des Umfangs der einzelnen Posten und Besonderheiten einen Anwalt oder Mieterverein bemühen.

Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.

ms

Das hat der Mieter auch vor, aber er hätte halt gern was in der hand. nicht um das direkt dem vermieter zu sagen, sondern um bei einer evtl zu hohen mieterhöhung argumente zu haben.

trotzdem vielen dank für die Hilfe :smile:

Guten Tag,

Da es klare gesetzliche Regelungen gibt und es um Dein Geld geht, das jeden Monat fällig wird, unbedingt Rechtsrat einholen!! Diese Empfehlung muss ich unterstützen.
Gruß suver

Tut mir leid. Der fiktive Fall ist allerdings recht umfangreich.

also mal versuchen rauszurechnen, was nicht unter Modernisierung fällt, und dann schauen, ob die evtl. Mieterhöhung Wucher bedeuten würde.

Über die ortsübliche Miete kann mW nicht erhöht werden, auch nicht bei Modernisierung. Vielleicht mal schauen, ob es einen Mietspiegel gibt, oder nach den Mietpreisen von Wohnungen in ähnlicher Lage und Ausstattung fragen (Nachbarhäuser), damit man Anhaltspunkte erhält, welche Miete angemessen ist.

Es ist ja auch so, wenn ein VM jahrzehntelang gar nichts an den Häusern macht, und dann plötzlich mit einer Mieterhöhung von 200 % kommt ist das natürlich heftig. Also bei dem Bad bin ich z.B. nicht sicher, ob das als Modernisierung durchgeht. Und wenn die Fenster schon extrem alt sind, gibt es da vielleicht auch Teile der kosten, die als Insatandsetzung in Abzug zu bringen sind.

Also zur Not mal 50-100 € für einen Anwalt zahlen und dann viel Geld pro Monat sparen.

Viel Glück! Vielleicht meldet sich hier ja auch noch ein Wissender!

ms

Bad-Modernisierung

Also bei dem Bad bin
ich z.B. nicht sicher, ob das als Modernisierung durchgeht.

Es ist reichlich weltfremd, anzunehmen, daß das Bad nicht unter Modernisierung fällt, wenn in das Haus eine zentrale Warmwasserversorgung installiert wird. Irgendwie muß die neue(!)Warmwasserleitung in der Wohnung ankommen.

Viel Glück! Vielleicht meldet sich hier ja auch noch ein
Wissender!

Soll ich Dir genau beschreiben, wie so eine Bad-Modernisierung abläuft?

Gruß Gudrun

Es ist reichlich weltfremd, anzunehmen, daß das Bad nicht
unter Modernisierung fällt, wenn in das Haus eine zentrale
Warmwasserversorgung installiert wird. Irgendwie muß die
neue(!)Warmwasserleitung in der Wohnung ankommen.

ok, du bist also doch nachtragend und reagierst so freundlich auf mich, weil ich es wagte dir einmal sachlich zu widersprechen :wink:

Hier ging es um das auswechseln der Fließen aus den 70-er Jahren !!! Lies mal nach :wink:(Badewanne nicht ausgetauscht) Und nach ca. 30 Jahren ist das auswechseln der Fließen wohl kaum als Modernisierung zu werten. Aber gerne kannst du mir ein anderslautendes Urteil verlinken.

Soll ich Dir genau beschreiben, wie so eine Bad-Modernisierung
abläuft?

Wieso fragst du noch? Natürlich!

ms

Irgendwie muß die
neue(!)Warmwasserleitung in der Wohnung ankommen.

Dazu muss man aber wissen, wie die Wasserleitungen liegen, und ob dazu überhaupt das Entfernen ALLER Fliesen notwendig ist, oder das Auswechseln einzelner Fliesen ausreicht :wink:
Dann nämlich ist eine komplette Neuverfliesung nicht nötig und kann auch nicht als Modernisierung betrachtet werden.

Evtl. kann eine Zuleitung über den Nebenraum (WC) erfolgen, wie z.B. bei mir der Fall. Da kam die WW-Leitung also quasi von hinten nach vorne.
Es hängt also von den Gegebenheiten im Einzelnen ab. Daher, wie ich auch ausführte, muss dies im Einzelfall betrachtet werden. Eine pauschale seriöse Aussage, was Modernisierung ist, und was als Instandhaltung oder Instandsetzung abgezogen werden kann, ist hier mE nicht möglich.

ms

Irgendwie muß die
neue(!)Warmwasserleitung in der Wohnung ankommen.

Dazu muss man aber wissen, wie die Wasserleitungen liegen, und

z.B. ob Badewanne und Waschbecken an derselben Wand sind

ob dazu überhaupt das Entfernen ALLER Fliesen notwendig ist,
oder das Auswechseln einzelner Fliesen ausreicht :wink:

Selbst wenn da nur ein paar gebraucht würden, woher sollen denn diese einzelnen auszuwechselnden Fliesen aus den 70er-Jahren herkommen?
Achso, die hat der Vermieter natürlich noch vorrätig.

Dann nämlich ist eine komplette Neuverfliesung nicht nötig und
kann auch nicht als Modernisierung betrachtet werden.

Ich halte das für utopisch, daß man da ohne Neuverfliesung auskommt, zumal auch die Leitungen vom bisherigen Boiler abmontiert bzw. abgeklemmt werden müssen.

Es hängt also von den Gegebenheiten im Einzelnen ab. Daher,
wie ich auch ausführte, muss dies im Einzelfall betrachtet
werden. Eine pauschale seriöse Aussage, was Modernisierung
ist, und was als Instandhaltung oder Instandsetzung abgezogen
werden kann, ist hier mE nicht möglich.

Das mußt Du nicht mir schreiben, das hättest Du dem Mieter so ausführlich mitteilen müssen, dann hätte ich mich gar nicht eingemischt.

Gruß Gudrun

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Es ist reichlich weltfremd, anzunehmen, daß das Bad nicht
unter Modernisierung fällt, wenn in das Haus eine zentrale
Warmwasserversorgung installiert wird. Irgendwie muß die
neue(!)Warmwasserleitung in der Wohnung ankommen.

ok, du bist also doch nachtragend und reagierst so freundlich
auf mich, weil ich es wagte dir einmal sachlich zu
widersprechen :wink:

Hast Du meine letzte Antwort dazu noch gelesen? :wink:

Hier ging es um das auswechseln der Fließen aus den 70-er
Jahren !!!

Ich behaupte jetzt mal, das ist beim Mieter so hängengeblieben, weil er sich nicht bewußt ist, daß die Neuverfliesung eine Notwendigkeit als Folge der WW-Leitungsinstallation ist.

Lies mal nach :wink:(Badewanne nicht ausgetauscht)

-Neues Badezimmer (Vorher 70er-jahre Fliesen, sonstige
Ausstattung zB Badewanne, bleibt gleich, wird aber neu gemacht)

Ich lese daraus, daß die vorhandene Badewanne ausgebaut wird, die Schlitze gestemmt werden, neue Leitung verlegt + alte Leitung (die zum Boiler) entfernt werden, die vorhandene Wanne dann wieder eingesetzt wird. Und dann Wand und Wanne neu verfliest wird.

Und
nach ca. 30 Jahren ist das auswechseln der Fließen wohl kaum
als Modernisierung zu werten. Aber gerne kannst du mir ein
anderslautendes Urteil verlinken.

Siehe oben oder siehe meine andere Antwort. Die Neuverfliesung ist Folge, nicht Ursache.

Soll ich Dir genau beschreiben, wie so eine Bad-Modernisierung
abläuft?

Wieso fragst du noch? Natürlich!

Das hättest du wohl gern! :wink:

Gruß Gudrun

Huch…

ich wollte mit dieser Falldarstellung keinen streit vom Zaun brechen…

Aber kurz zur erläuterung:

in diesem fiktiven Fall werden im Bad folgende Sachen gemacht:

  • Neue leitungen gelegt
  • das bad komplett neu gefließt (über die alten fliesen drüber)
  • die ausstattung bleibt gleich, d. h. der mieter bekommt wieder eine badewanne, allerdings ist es eine neue (!) badewanne, eine neue toilette und ein neues Waschbecken.
    -einbau einer Heizung (vorher nur elektrolüfter)

Hi,

Huch…
ich wollte mit dieser Falldarstellung keinen streit vom Zaun
brechen…

hast Du auch nicht. Es gibt immer verschiedene Ansichten zu einem Thema, wenn man das nur so grob umrissen aus der Ferne dargestellt bekommt.
Jedenfalls danke für die Rückmeldung.

Aber kurz zur erläuterung:
in diesem fiktiven Fall werden im Bad folgende Sachen gemacht:

  • Neue leitungen gelegt
  • das bad komplett neu gefließt (über die alten fliesen
    drüber)
  • die ausstattung bleibt gleich, d. h. der mieter bekommt
    wieder eine badewanne, allerdings ist es eine neue (!)
    badewanne, eine neue toilette und ein neues Waschbecken.
    -einbau einer Heizung (vorher nur elektrolüfter)