Mieterhöhung nach Tod des Vermieters?

Hallo allerseits,
folgender Sachverhalt: Nach Tod des Vermieters ging ein bestehender Mietvertrag einen Erben ersten Grades über.
Der bestehende Mietvertrag wurde 1989 aufgesetzt und ist seitdem nicht erhöht worden. Heißt der Mieterlös ist deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichmiete und deckt nicht die laufenden Kosten (Abwasser, Kaminfeger etc,)
Unter welchen Kriterien und nach welchen Kriterien kann der Erbe nun den Mietvertrag erhöhen?
Danke und Gruß, Dr. Feelgood

Hallo,

die Frage kann ich dir leider nicht beantworten.

Viele Grüße

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Viele Grüße

Trotzdem Danke.