Mieterhöhung nach Vermieterwechsel

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

  • Neuer Vermierter (Sohn des alten Vermieters)

  • Nebenkosten: Festbetrag für Wasser, Heizung, … im Mietvertrag

  • Anfang des Jahres neue Fenster im ganzen Haus (24.000 €

  • Heizung sollte lt. Kaminkehrer raus, da Leistung nur noch bei ca. 30%

  • Mieter wohnt seit 5 Jahren in Wohnung und bekam nie eine Nebenkostenabrechnung

  • generell keine gute Isolierung des Hauses

Jetzt will der Vermieter neue Zähler für Heizkosten einbauen lassen und neue Mietverträge machen.

Wäre in diesem fiktieven Fall der Vermieter dazu berechtigt oder würden die bestehenden Mietverträge weiter gelten und der Mieter muss nichts neues unterschreiben?

das einzige, was sich durch den wechsel des vermieters für die mieter ändert, ist die kontonummer, auf die die miete überwiesen werden muss. die alten verträge gelten weiter. es kann natürlich passieren, dass im rahmen des vertrages dann die abrechenbaren nebenkosten auch mal tatsächlich abgerechnet werden - speziell die heizkosten, wenn die dann individuell ermittelt werden können. außerdem wäre die neue heizungsanlage ja dann wohl auch als „modernisierung“ einstufbar - und die kann durch mieterhöhung anteilig auf die mieter umgelegt werden. dazu braucht man aber keinen neuen vertrag.

Bei: „Nebenkosten: Festbetrag für Wasser, Heizung, … im Mietvertrag“ würde ich mich über eine Abrechnung dann aber doch wundern, als Mieter.

vnA

okok, überlesen. hast ja recht! wobei… „im rahmen des vertrages“ und der rahmen lässt das dann nicht zu. hab ich mich noch gerade so gerettet? :wink:

Nicht wirklich. Aber, ok, ist ja Montag.

vnA