Mieterhöhung nach verschuldeter Mängelbeseitigung?

Moin Moin,
ich brauche Hilfe bei folgender Fall:

Mieter stehen Kachelofen und Elektroheizungen zum heizen zur Verfügung. Da der Mieter Strom sparen wollte, ließ er die Elektroheizungen aus und heizt nur mit dem Kachelofen. Durch diese unsachgemäße Übernutzung des Kachelofens (Belegt durch Kaminbauer bei der Instandsetzung) wurde der bestehende Kachelofen zerstört und musste ersetzt werden.

Vermieter hat den Mangel behoben und will nun als folge die Miete erhöhen. Begrünung unsachgemäße Nutzung des Mietobjekts und Umlage des daraus entsandten Schadens.

Mieter und Vermieter hatten sich aber bei Mietbeginn auf einen Verzicht der Mieterhöhung für 5 Jahre geeinigt, da Mieter die Wohnung selbst renoviert hat.

Die Frage ist nun: Darf der Vermieter trotz Vereinbarung die Miete mit der Begründung von unsachgemäßer Nutzung des Mietobjekts erhöhen obwohl ein verzicht vereinbart war?

Vielen Dank für Hilfe und Antworten.

JAIN

in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, das bedeutet das jeder mit jedem Verträge schließen kann, solange nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Diese werden in der Regel geschlossen um sie einzuhalten und nicht um sie mit Winkelzügen auszuhebeln!

Seit der Mietrechtsreform sind Mieterhöhungen grundsätzlich zustimmungspflichtig. Vermieter müssen deshalb vor Gericht die Mieterhöhung beweisen und auf Zustimmung Klagen, wenn diese vom Mieter nicht freiwillig gegeben wird.

Da ich selbst bis 2003 mit Kachelofen, Kohlenschleppen, Asche entsorgen (bei den Kunststoffkübeln immer ein Problem, da heiße Asche erst in nichtbrennbare Behälter und dann nochmals in die kunststoffbehälter entsogt werden muss) und der dabei täglich anfallende Ruß und Staub kämpfen musste - kann ich gut nachvollziehen. Mein Vermieter zahlte auch lieber 2 x die Instandsetzung, als sich an Wohnungsbauvorschriften mit Dämmung und Heizkosteneinsparungen zu halten.

Elektroheizung ist wahrscheinlich noch kostenintensiever, also keine Alternative.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Ich würde vorschlagen, den Mieter an den Kosten der Renovierung zu beteiligen, viell. die Hälfte auf 5Jahresraten.
Bassauer