Liebe/-r Experte/-in,es geht um eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung-Einbau einer neuen Wohnungseingangstür.
Ich schreib den Brief einfach etwas ab und Sie schreiben mir ob man dazu berechtigt ist.
- In Ihrer Wohnung wurde eine Wohnungseigangstür eingebaut.Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht,die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser auf Dauer bewirkt.Nach Modernisierungsmaßnahm. ist d. Vermieter berechtigt,11% der aufgewandten Modernisierungskosten als Jahresmietzuschlag zu erheben. Wir möchten darauf hinweisen,dass es sich bei den durchgeführten Maßnahmen auf Grund der geringen Beeinträchtigung der vermieteten Räume und der zu erwartenden Mieterhöhung um eine sogen. "Bagatellemaßnahme"handelt,die durch den Vermieter vor Beginn der Maßnahme nicht mitgeteilt werden muß.- das ist der Auszug aus dem Brief /
Die alte Wohnungseingangstür hatte keinen Türrahmen, schloß nicht richtig, hatte erhebliche Spalten so dass man durchsehen konnte seitlich,Wärme aus der Wohnung konnte entwichen, wurde bei der Wohnungsübergabe im September 09 mitgeteilt, sollte eine Reparatur stattfinden - kam aber erst im Februar 2010, Feststellung durch den Tischler die Tür ist nicht zu reparieren,im April 2010 neue Tür mit Türrahmen eingebaut und nun das Schreiben (s.o) das ab September 2010 eine Mieterhöhung dafür sein soll, und stimmt auch die Vormilierung vom Vermieter?
Ist das nun alles rechtens? Bitte geben Sie mir schnell Bescheid.
Vielen Danke!!!