ich wohne in einem Vier-Familienhaus und unser Vermieter hat uns zum 01.05.2010 eine Miterhöhung in Höhe von 5% angekündigt.
Er begründet diese Miterhögung lediglich wie folgt:
Dies ist die erste Miterhöhung seit 1995, wobei die erheblich gestiegenen Kosten u.a. auch für erhöhten Wohnkomfort. Mwst. Erhöhung von uns nicht weiter zu den bisherigen Konditionen getragen werden können.
Weiterhin sind die Rücklagen mehr oder weniger erschöpft und die Kosten für den Kapitaldienst sind mit dem derzeitigen Tarif nicht mehr zu kompensieren.
…noch eine Anmerkung zum erhöhten Wohnkomfort. Hier bezieht er sich nach mündlicher Rückfrage auf neue Haustüren die nach Reklamation von uns, da sie nicht Einbruchsicher waren ausgetauscht wurden und einem neuen Steuergerät in den jeweiligen Gasthermen, da diese auch mangelhaft waren und nach Reklamation wurde dann dieses Steuergerät eingebaut.
Wir sind alle der Meinung, dass diese Mieterhöhung jedoch nicht gerechtfertigt ist, da wir im Vergleich zu vielen anderen Wohnung in der Region eh schon einen erhöhten Mietzins zahlen. Leider gibt es jedoch keinen offiziellen Mietspiegel.
Nun unsere Frage, was können wir tun und vor allem, wie müssen wir vorgehen, wenn wir diese Miterhöhung nicht akzeptieren wollen. Reicht es einfach nicht zu reagieren, sollten wir es schriflich mitteilen? Was ist wäre am geschicktesten?
Ich würde mich freuen, wenn sich ein paar Experten melden würden.
Hallo, diese Begründungen sind für eine Mieterhöhung nicht ausreichend. Wenn die Miete sowieso am oberen Rand ist mit vergleichbaren Wohnungen in der Gemeinde, dann würde ich die Mieterhöhung einfach ignorieren. Wenn der Vermieter rechtlich einwandfrei eine ME durchsetzen will, muss er, da es keinen M-spiegel gibt, vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde heranziehen, haben die einen höheren m²-Preis kann er damit argumentieren, jedoch ist es immer schwer wirklich vergleichbare Wohnungen zu finden und dann auch noch zu erfahren wie hoch die Miete dort ist.
Grüße
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ich kann den Frust nachvollziehen. Jedoch ohne Mietspiegel und nach den vielen Jahren ohne Erhöhung,
dazu noch teilweise Renovierung, kann man wohl nichts
dagegen sagen. Habt ihr bei der Gemeinde schon einmal nach einem Mietspiegel gefragt? Wenn die Miete schon immer zu hoch war, warum habt ihr sie dann seit 1995 ertragen?
Ich hoffe trotzdem das ich bei der Entscheidungsfindung helfen konnte.
Hallo,
Wenn kein Mietspiegel vorhanden ist, muss der Vermieter Vergleichswohnungen anführen!
wegen des Steuergerätes für die Heizung: das ist eine Ersatzbeschaffung. Darf bei einer Mieterhöhung nicht auftauchen. Ansonsten sind 5 % i.O.
Ich würde mit dem Vermieter einfach mal verhandeln
Viele Grüsse
Chr. Endres Margetshöchheim
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