Mieterhöhung ohne Abrechung

Hallo zusammen,

habe heute von meinen Vermietern einen Brief bekommen, dass sich die Miete von aktuell 300,00 Euro auf 330,00 Euro erhöht (wohne in einer WG). Begründet wird das mit den steigenenden Energiekosten, und außerdem weil ich bei mir noch einen Mitbewohner habe!? (Exfreund, der max. 2x die Woche bei mir geschlafen hat). Zudem zahle ich keine Nebenkosten, da diese in der Miete enthalten sind. Es gibt also keine Abrechnung. Könnt ihr mir sagen, ob ich hier eine Möglichkeit habe dagegen vorzugehen?

Dankeschön.

Lg

Hallo,guten Tag
Der Mieter darf die Miete in Zehn Jahren 20% erhöhen. Passen Sie auf und machen Sie sich einen Vermerk darüber.
Dagegen Vorgehen würde ich nicht, das bringt nur Ärger weil es eine „Warmmiete ist“. Und Geld kostet es auch noch.
Wäre gut wenn man näheres erfahren würde wie Z:B: qm, wieviele Bewohner usw.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Dankeschön für die schnelle Antwort!

Also wohnen tue ich hier erst seit ca. 2,5 Jahren. Die WG is für zwei Personen gemacht. Aber mein offizieller Mitbewohner hat seinen eigenen Mietvertrag. Kann nur sagen, dass mein Zimmer ca. 25 qm hat. Die „gemeinschaftsräume“ weiß ich leider nich…

  1. Im Mietvertrag nachsehen, ob eine WARMMIETE vereinbart wurde UND eine Klausel, das sich anhand einer z.B. notwendigen Änderung diese auch angepasst werden darf.
    Ist nur Warmmiete, dann immer nur schön die 300 bezahlen und nicht mehr. ggf. klagt der Vermieter dann die höheren NK ein, das muss dann abgewehrt werden.
  2. Was ist im Mietvertrag vereinbart??
    EINE Person? dann kommt jede weitere Person hinzu! Diese verursacht ca. 35 - 40 Euro/Monat zusätzliche Kosten (Wasser, Müllabfuhr, Flurlicht etc.)
    Genau Mietvertrag lesen: bei mir steht immer, die NK sind für EINE Person berechnet und jede weitere Person zahlt 40 NK + 35 Möbelabnutzung (Spülmaschine, Waschmaschine, Sofa Bett…). Dies gilt streng genommen für jeden Tag (daher auch taggenaue Abrechung bzw. Berücksichtigung in der Pauschale der NK nach Wohntagen und nicht Quadratmeter).
    Das Gesetz sagt, ab 6 Wochen ist er in jedem Fall dort wohnhaft, auch wenn er nicht gemeldet ist; bis danhin zu Besuch: aber auch der Besuch kostet! Je nach dem was im Mietvertrag hinterlegt ist!
  3. Sie zahlen schon NK, nur sind diese in der Gesamt-Miete enthalten (daher gibt es keine Abrechung), nur sind die NK in der sogenannten Warmmiete enthalten (wenn Sie so einen Vertrag haben).
    Anpassung geht, wenn es so eine Passage im Vertrag gibt. Ist das nicht definiert, dann bleibt die Warmmiete bis Sie Oma sind, wenn Sie nicht freiwillig mehr bezahlen. Die Person ist schon heikler: üblicher Weise wird das Zimmer für EINE Person vermietet und bei mehr gehts ins Geld (weil ja diese Person ja alles nutzt, was pauschal ist: Müll, Wasser Abwasser… Wenn Sie NK (Warm) nach qm bezahlen, ist das dann kein Problem: nachsehen im VERTRAG

Hallo Herr Zimnick,

ob die Mieterhöhung berechtigt und angemessen ist, kann ich nicht beurteilen. Das hängt von mehreren Faktoren ab, z. B.

  • Größe und Ausstattung der Wohnung / des Hauses,
  • Lage des Hauses,
  • Mietenspiegel Ihres Wohnortes
    und von den Vereinbarungen im Mietvertrag.

Grundsätzlich ist eine zehnprozentige Mieterhöhung möglich, zumal die Nebenkosten pauschal enthalten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo
Sie wohnen nicht zu teuer.Die nächste Erhöhung kommt bestimmt.Sie bezahlen keine 6 € pro qm, das bezahlen andere an Kaltmiete.
mit freundlichen Gruß a.g.

Hallo, Du hast einen Mietvertrag mit einer sog. Warmmiete. Bei einer Warmmiete darf der Vm KEINE Mieterhöhung vornehmen, mit der Begründung „gestiegene Energiekosten“. Dies ist geltendes Mietrecht.- Die Übernachtung des (Ex-!) Freundes 2x pro Woche zählt mietrechtl. zur Beherbergung, d.h. ist erlaubt, sofern kein Dauerzustand erkennbar ist. Der Vm kann somit überhaupt keine Mieterhöhung vornehmen. Außerdem ist der Freund ja zwischenzeitlich ein „Ex“. (Der Vm könnte z.B. eine Mieterhöhung vornehmen, wenn er beweisen kann, daß die Miete unter der des örtl. Mietspiegels liegt usw.)- in jedem Fall muß er ein Mieterhöhungsverlangen begründen.-
Du musst auf alle Fälle schriftlich Widerspruch gegen das Mieterhöhungsverlangen einlegen mit dem Hinweis, daß kein rechtsgültiger Grund für die Erhöhung vorliegt. Die Miete nach wie vor in alter Höhe weiterzahlen! Cool bleiben, Du bist damit im Recht.- Alles Gute, Gruß- Achim

Betriebskosten dürfen per Gesetz nicht in die Miete integriert sein, sondern bedürfen einer gesonderten Abrechnung und sind auch extern zu entrichten.

Sonst würden ja bei jedem solche Fragen aufkommen wie bei Ihnen.

Da der Mietvertrag bei Ihnen anscheinend so gestaltet ist, sollten Sie dennoch auf einer Betriebskostenabrechnung bestehen.
Denn dazu ist der Vermieter verpflichtet.
Dann können Sie sehen ob alles so rechtens ist wie es der Vermieter angibt.

Viele Grüße
Vippi

Guten Tag!
Eine Erhöhung der Miete muss begründet sein z.B. mit Mietspiegel. Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung kann nur mit einer Abrechnung der Vorjahreskosten begründet werden.
L.G. Jihet