Der Vermieter muss zumindest die Grundlage anführen,nach der er erhöhen will,also etwa der Verweis auf Mietspiegel,Vergleichswohnung usw.
Die Anführung der genauen Daten ist dazu aber nicht erforderlich,die „darf“ sich der Mieter selbst besorgen(leider).
Aber damit er das machen kann,braucht er die Grundlage,nach der das Verfahren durchgeführt wird,nur dann kann er es nachprüfen,ob es grundsätzlich und in der gewünschten Höhe angemessen ist.
Beratung ist natürlich immer wichtig !
Aber wenn Formalien nicht eingehalten werden,dann ist das Mieterhöhungsverlangen auch nichtig und gilt als ob es nicht eingegangen wäre.
Ist die Mieterhöhung aber zulässig,dann muss man m.E. auch nicht zustimmen,man muss vielmehr kündigen und ausziehen,wenn man es nicht bezahlen will(oder kann).
Diese Erhöungsbegehren wäre absolut unwirksam und hätte keinen rechtlichen Bestand! Egal ob Einspruch eingelegt wird oder nicht! Ich würde den Vermieter in einem solchen Falle ignorieren!
Diese Mieterhöhung ist unwirksam. (Google mal nach Mieterhöhungsverlangen, dort steht alles, was bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden muss.)
Wenn der Mieter auf Zeit spielen will, sollte er gar nichts tun, sondern den Vermieter erst einmal warten lassen.
Wenn dann wieder eine Mieterhöhung kommt - prüfen lassen, ob die den Anforderungen genügt und damit rechtswirksam ist.
Grundsätzlich muss ein Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmen. Ist sie allerdings rechtlich nicht zu beanstanden, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen - was unter Umständen weitere Kosten für den Mieter mit sich bringt (Anwalt, Gericht). Daher sollte man sich also genau informieren, bevor man es auf eine Klage ankommen lässt.