Guten Tag!
Der Staffelmietvertrag ist jetzt ausgelaufen. Jetzt soll die Miete nach BGB erhöht werden. Der Mietspiegel greift nicht.
Wie wird die erhöhte Miete berechnet?
Guten Tag,
Es ist so das bei dieser Mieterhöhung nun das Mietrecht greift.
Der Vermieter ist berechtigt die Kaltmiete bis maximal 20% zu erhöhen.
Wenn er die Miete um 20% erhöhen sollte bedarf dieses jedoch ja auch der Zustimmung des Mieters.
Als Mieter könnte mann den Mietspiegel für vergleichbare Wohnung nutzen und dem Vermieter entsprechend Antworten falls die Miete erheblich von der von vergleichbaren Wohnungen abweicht.
Auch kann er die nächsten drei Jahr die Miete so dann nicht mehr erhöhen.
Gruß
Uwe
Hallo
Wie wird die erhöhte Miete berechnet?
Der Vermieter kann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen - jedoch um nicht mehr als maximal 20% innerhalb von 3 Jahren. Die Erhöhung ist vom Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen zu begründen - hierzu benennt der Gesetzgeber namentlich 4 Möglichkeiten:
BGB § 558 a) … 2) …
- einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
- eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
- ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
- entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
Auch Form und weitere Rahmenbedingungen sind gesetzlich vorgegeben > ab § 557 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html