Ausgangssituation: gewerblicher Mietvertrag mit Mietgleitklausel. Der Mietvertrag ist jährlich kündbar. Die Mietgleitklausel spricht von einer Mindestvertragsdauer von 10 Jahren. Der Vermieter darf bei einer Veränderung des HVPI von 5% die Miete erhöhen.
2007: Einzug in den Gewerberaum. Der Vermieter möchte nun die Mietgleitklausel geltend machen und die Miete(Basisjahr Inflation Jahr 2000) um 15 % erhöhen. Jetzt die Frage darf er das? Rein logisch betrachtet wäre es eher angemessen die Miete an die Inflationserhöhung von 2007(Einzug)-2011(Erhöhung seit Einzug ca. 6%) anzupassen. Die Jahre 2000-2006 betreffen hier den Mieter doch nicht?
Hallo.
Ich bezweifle, dass hier überhaupt die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel möglich gewesen wäre. Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel setzt voraus, dass wenigstens ein 10-Jahresvertrag vereinbart wird, also dass der Vermieter in dieser Zeit nicht kündigen kann. Bei einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit liegt u. U. kein 10-Jahres-Vertrag vor, es sei denn, der Mieter könnte einseitig jährlich kündigen und der Vermieter wäre 10 Jahre gebunden, was aber ungewähnlich wäre. In dem Fall könnte der Vermieter dann allerdings die Gewerbemiete relativ frei erhöhen, so dass sich die Frage stellt, was günstiger ist.
Ansonsten muss das Basisjahr bei der Wertsicherungsklausel nicht das Einzugsjahr sein.