Mieterhöhung regelmässig alle 3 Jahre ?

In der Begründung des Vermieters wird der Mietspiegel genannt, in dem es heisst:
Bad zeitgemäße Sanitärobjekte ( was ist zeitgemäß?)
Weiterhin werden wohnwerterhöhende Merkmale angegeben, die aber bei der letzten Erhöhung auch schon unverändert vorhanden waren.
Gibt es eigentlich ein Recht des Vermieters, alle 3 Jahre die Miete zu erhöhen, auch wenn sich an der Wohnung und dem Umfeld nichts verändert hat.

Die Möglichkeit dazu besteht.

Man sollte sich den zuständigen Mietspiegel bei der Gemeinde/Stadt besorgen. Dort kann man den durchschnittlichen Mietpreis entsprechend der Ausstattung der Wohnung erkennen.

Gruß

Den Mietspiegel hab ich. Der vom Vermieter neu festgesetzte Mietpreis bewegt sich jetzt aber auf den höchstmöglichen zu, bei unveränderter Ausstattung der Wohnung, es wurden in den letzten 5 Jahren auch keine Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Ich bedanke mich für die schnelle Reaktion.

Den Mietspiegel hab ich. Der vom Vermieter neu festgesetzte
Mietpreis bewegt sich jetzt aber auf den höchstmöglichen zu,
bei unveränderter Ausstattung der Wohnung,

Die Ausstattung der Wohnung muss sich nicht verändern, sie muß nur dem entsprechen, was im Mietspiegel steht. Es ist schließlich keine Erhöhung wegen einer Modernisierung, sondern eine Erhöhung wegen allgemein gestiegener Mieten.

Ein qualifizierter Mietspiegel wird übrigens alle zwei Jahre neue berechnet, gut möglich, daß also auch die alte Miete damals am Rande des höchstmöglichen lag.

Gruß,
Max