Folgendes Fallbeispiel zur Diskussion:
Ein Mieter erhält Anfang Dezember 08 eine Mieterhöhung mit Wirkung zum 1.1.2009. Der Mieter widerspricht dieser schriftlich, weil die Begründung fehlte.
Nun möchte er dennoch vom Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung gebrauch machen und Ende Dezember mit Wirkung zum 28.2.09 kündigen.
Meint Ihr dies ist rechtlich korrekt? Oder gibt es Probleme weil der Mieter bereits widersprochen hat und die Mieterhöhung des Vermieters offensichtlich wegen formaler Fehler (fehlende Begründung) rechtsunwirksam ist und somit der Mieter evtl. kein Sonderkündigungsrecht hat.