Mieterhöhung trotz Mängel und Wohnungschäden

Hallo,
mein Vermieter erhöht die Miete schon zum 2.mal. Jetzt sind es schon 11,25% der ursprunglichen Miete. Vor 8 Monaten hab ich ihn aufmerksam gemacht auf die Schäden in dieser dunklen Keller-Wohnung. Die Tür zum Hof ist undicht, im Winter sind es bis minus 10 Grad, keine Heizung in der Küche, durch kochen und den ständigen kalten Durchzug und dadurch nicht mögliche Raumerwärmung bildet sich ständig Schimmel auf den Wänden. Die Toillete spüllt nicht richtig. Im meinem Zimmer ist kein Licht vorhanden. Er hat aber keinen Finger gerührt und jetzt will er die Miete erhöhen. Das ist doch die dreiste Frechheit. Ich kann nicht mehr. Ich sollte doch eine Mietminderung verlangen müssen. Ich habe aber Angst, weil ich keine Ahnung vom Gesetz habe. Was hab ich bitte hier für Rechte?
Ich hoffe so sehr es kann mir jemand helfen.
Hochachtungsvoll
Peter

hallo Peter,

dem lieben Vermieter ein Schreiben senden in dem die Mängel aufgelistet sind, ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel geben und ihn gleich darauf hinweisen, dass, wenn keine Behebung erfolgen sollte, eine Mietminderung erfolgt.
Dann mußt Du leider erst einmal die Frist abwarten ob sich was tut, reagiert er wieder nicht, würde ich ihn nochmals kurz darüber informieren dass Du ab dem nächsten Monat die Miete kürzen wirst.
Entsprechende Hinweise zu den Prozenten einer Mietminderung findest Du im Netz, eventuell einfach mal mit Mietminderung versuchen.
Da kannst Du Dich dann schlau machen, um wieviel Du Deine Miete kürzen kannst. Ich würde es aber mit der Kürzung nicht übertreiben, sonst hat er womöglich einen Kündigungsgrund.
Hilft das alles nicht, dann empfehle ich Dir die Verbraucherberatung. Das ist erst einmal nicht teuer, dort wirst Du auch rechtlich beraten.
Ich hoffe, Du kannst erst einmal damit etwas anfangen und ich wünsch Dir viel Glück dabei.
Aber so sind sie halt die lieben Vermieter, erst einmal aussitzen, aber das sollte man als Mieter nicht durchgehen lassen, man hat auch Rechte. Schließlich bezahlt man dafür dass man dort wohnen kann.

lieben Gruß

Hallo Peter,

ich benötige noch ein paar Angaben zu Ihrem Problem.

Wie lange wohnen Sie schon in der Wohnung und wie war der Zustand beim Einzug, wieviel Zimmer sind vorhanden?
Wurden Ihnen beim/vor Einzug evtl. Versprechungen gemacht bezüglich. Mängelbeseitigung (falls schon vorhanden)?

Was meinen Sie wenn Sie schreiben das in Ihrem Zimmer kein Licht ist und hat die Wohnung nur dies eine Zimmer?
Keine Lampe oder keine Stromversorgung, wie ist dies zu verstehen?

Wie oft und in welchen Zeitabständen haben Sie den Vermieter auf die Mängel hingewiesen?

In welchem Zeitraum wurden die zwei Mieterhöhungen vorgenommen?

Ich weis sind viele Fragen, aber nötig für eine ordentliche Hilfe meinerseits.

Gruss
Anja

Hallo, ich kann da leider gar nicht weiterhelfen, weil ich von der Rechtslage nicht ausreichend Fachwissen habe, hoffe aber dass dir andere hier weiterhelfen werden :wink:
mfg
der Blumenmann