Vermieter will demnächst erhöhen.
Aber seit Bau des Hauses (70-iger) kein neues Bad, durch die Eingangstür zieht`s, und die Heizungen piepsen, so das man nur noch mit Oropax schlafen kann.
Muss man Ihm die Beanstandungen VOR der Mieterhöhung schriftlich schicken, oder erst danach. UND: Darf er dann dennoch die Miete erhöhen, ohne die Mängel zu beheben???
Besten Dank Gecko
Lieber Gecko,
Mieterhöhung und Mängel an der Mietsache sind eigentlich zwei verschiedene Paar Schuhe, die nicht miteinander vermengt werden sollten. Miethöhenvereinbarungen haben regelmäßig einen unbefristeten Bestand, Minderungen hingegen nur bis zu der Beseitigung des Mangels.
Sofern Dir ein Mieterhöhungbegehren zugeht, solltest Du die Angemessenheit (ohne Berücksichtigung der genannten Mängel) prüfen und entsprechend fristgerecht reagieren.
Bezüglich der Mängel solltes Du Deinen Vermieter umgehend und schriftlich um Mängelbeseitigung in einer angemessenen Frist bitten. Am besten behälts Du Dir in dem Schreiben gleich ein Mietminderungsrecht (das geht nicht mehr rückwirkend) zumindest vor.
Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht, hast Du als Wohnraummieter weitergehende Rechte bis letzlich zum Mieteinbehalt und Selbstvornahme der erforderlichen Arbeiten oder dem Recht zur fristlosen Kündigung.
Das sind aber alles unerfreuliche Weiterungen, zu den es nicht kommen muss, wenn rechtzeitig ein vernünftiges Gespräch aufgenommen wird.