Mieterhöhung trotz schriftl. Vereinbarung

Mal angenommen ein älterer VM mag seine Mieterin sehr, und vereinbart mit ihr schriftlich zusätzlich zum Mietvertrag, dasss sie 1. keine Mieterhöhung für einen Zeitraum von 10 Jahren bekommt, und 2. ein Wohnrecht für 20 jahre eingeräumt bekommt.
Nun wird der VM älter und überschreibt das Haus seiner Nichte. Diese erhöht sofort die Miete. Man antwortet/ wiederspricht dem Mieterhöhungsbegehren mit der zusätzlichen Vereinbarung und legt es in Kopie dazu. Die neue Vermieterin akzeptiert dies so nicht, und behauptet sie wäre ja schon mitbesitzerin des Hauses gewesen, und dies sei ohne ihre Genehmigung gewesen. Nachweislich gehörten ihr wohl einige Wohnungen im Hause, aber nicht diese. In einem Mietrechtsbuch findet die Mieterin einen Satz , der u.a. solche Vereinbarungen auf den neuen Vermieter übergehen und rechtsgültig bleiben, auch wenn sie vorher schon teilbesitzerin des Hauses war, denn es zählt nur die Vereinbarung mit dem VM bei Mietvertragsabschluss.
Dennoch will die neue vermieterin die Mieterhöhung und klagt beim Amtsgericht. Sie argumentiert damit, dass die Mieterin nicht auf das Mieterhöhungsbegehren geagiert hat, was sie ja doch har. Der Briefwechsel liegt ja vor , und es gibt Zeugen die mit die Briefe verfasst und eingeworfen haben, bzw persönlich übergeben.
Muss die Mieterin nun zur Verteidigung einen Anwalt beauftragen ? und wenn die VM den Prozess verlieren, kann sie dann die gesammten Anwaltskosten bzw die Eigenbeteiligung der Rechtsschutzversicherung fordern?
Wird der Anwalt mit einem schnellen gegenschreiben eventuell sogar dazu führen, das der Gerichtstermin wieder abgesagt wird, weil wir ja diese vereinabrung haben und vorlegen können ?

Danke

Hallo,

Dennoch will die neue vermieterin die Mieterhöhung und klagt
beim Amtsgericht. Sie argumentiert damit, dass die Mieterin
nicht auf das Mieterhöhungsbegehren geagiert hat, was sie ja
doch har.

Eigentlich klagt sie auf Zustimmung, denn selbst wenn der M nicht reagiert, liegt kein Einverständnis vor.

Der Briefwechsel liegt ja vor , und es gibt Zeugen
die mit die Briefe verfasst und eingeworfen haben, bzw
persönlich übergeben.

Na ja… klagen kann sie trotzdem, obs aussichtsreich ist steht auf einem anderen Blatt.

Muss die Mieterin nun zur Verteidigung einen Anwalt
beauftragen ?

Vor einem Amtsgericht muss sie das nicht. Sie sollte es aber. Der Laie macht zu viele Fehler, so dass man vielleicht am Schluss noch verliert, obwohl man Recht hat. Eine Frage der Waffengleichheit und des gesunden Menschenverstands.

und wenn die VM den Prozess verlieren, kann sie
dann die gesammten Anwaltskosten bzw die Eigenbeteiligung der
Rechtsschutzversicherung fordern?

Wenn die VM verliert, wird sie sämtliche Kosten zu tragen haben. Nicht nur den Eigenanteil.

Wird der Anwalt mit einem schnellen gegenschreiben eventuell
sogar dazu führen, das der Gerichtstermin wieder abgesagt
wird, weil wir ja diese vereinabrung haben und vorlegen können

Wenn die VM die Klage zurückzieht möglicherweise ja, sonst nein… wie die Gegenseite reagieren würde, kann dir nur Mike Shiva (http://www.shiva.tv/ ) verlässlich sagen :wink:

Ich persönlich würde in jedem Falle einen Anwalt einschalten…

Gruss HighQ

Hallo,

ich gebe soweit recht, das es auf jeden Fall sinnig ist, einen Anwalt einzuschalten, doch würde ich vorher mit der Rechtsschutzversicherung klären, ob Mietsachen enthalten sind und wie es mit einer Deckungszusage aussieht.

hth