Hallo,
ich möchte gerne allgemein wissen, ob ein Vermieter trotz eines Staffelmietvertrags, bei dem alle zwei Jahre die Kaltmiete um 10 Euro pro Monat erhöht wird, die Miete darüber hinaus erhöhen kann.
Kann er besondere Umstände geltend machen, wie z.B. Modernisierung o.ä.? Oder ist er absolut auf die vereinbarten Erhöhungen im Erhöhungsplan des Staffelmietvertrags gebunden?