Hallo Forum, habe da mal eine kniffelige Frage:
Würde, wenn ein Vermieter, trotz vereinbarter Staffelmiete, eine Extra-Mieterhöung ankündigt der Staffelmietvertrag ungültig werden? Wäre dann ja quasi ein Vertragsbruch oder?
MfG
Fabian
Hallo Forum, habe da mal eine kniffelige Frage:
Würde, wenn ein Vermieter, trotz vereinbarter Staffelmiete, eine Extra-Mieterhöung ankündigt der Staffelmietvertrag ungültig werden? Wäre dann ja quasi ein Vertragsbruch oder?
MfG
Fabian
Hallo Fabian,
nein, der Gesetzgeber schliesst andere Formen der Mieterhöhung (nicht Anpassungen von Betriebskosten - soweit diese vereinbart sind) aus, wenn eine Staffelmiete vereinbart ist (vergl. §§ 557, 557b BGB). Ist also eine Staffelmiete vereinbart und begehrt der Vermieter zu dieser Regelung eine andere Form der Mieterhöhung, so kann der Mieter diese als unzulässig ablehnen und zurückweisen.
Viele Grüße, Theo
HI
Das ist mir soweit auch schon bewusst. Wenn der Mieter dann aber, weil es ihn zum Beispiel günstiger kommt, der Extra-Erhöhung zustimmt, müsste doch eigentlich die bisherige Staffelmiete ungültig sein. Oder?
Hallo,
es muss dann ein Änderungsvertrag geschlossen werden, eine Seite, indem die Regelung über Staffelmiete unter Bezugnahme auf den Mietvertrag vom … aufgehoben wird jedoch alle anderen Regelungen aus dem Mietvertrag gültig bleiben. Weil zweierlei (Staffelmiete und andere Mieterhöhungen) ist gesetzlich unwirksam, demfolglich wäre der jetzt noch gültige Vertrag an sich angreifbar.
Theo