mieterhöhung trotz undichter dachbedeckung

Ich habe eine Mieterhöhung von 40 EURO bekommen.
Begründet wurde das folgendermaßen:

  1. Mietspiegel

  2. Wohnwerterhöhung durch einbruchshemmende Haus und Wohntür.
    Das Haus ist Baujahr 1912(8 Familienhaus) und die Türen auch.

  3. Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in
    schlechtem Zustand.

  4. Dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks-auch Keller, bei schlechten Witterungsverhältnissen.

  5. Großer Putzschaden im Flur und Außenbereich

  6. Erhebliche Schäden an der Dacheindeckung

  7. Schlechter Allgemeinzustand der Fenster

Kann ich mich gegen die Erhöhung wehren ?

Hallo Wolf,

wie hoch ist Deine Miete? Grundsätzlich darf nicht mehr als 10% erhöht werden. Bist Du von einem Wasserschaden betroffen?

Dann kannst Du Deinen Vermieter auffordern diesen Schaden zu beseitigen mit Fristsetzung von 4 Wochen. Dann musst Du ihn letztmalig auffordern, innerhalb einer Woche den Schaden zu beseitigen. Danach kannst Du eine Ersatzvornahme machen, die Kosten muss dann Dein Vermieter tragen

Warum hast Du die anderen Schäden nicht vorher gemeldet, denn man könnte dann annehmen, dass Du mit der Situation einverstanden warst.

Oder die einfache Variante: Dem Vermieter eine Mängelliste aufzulisten mit dem Hinweis, dass eine Mieterhöhung aufgrund eines angeblichen Mietpreisspiegels doch wohl nur für Gebäude in einwandfreiem Zustand gilt.

Liebe Grüsse von Ninja und bitte melde Dich mal