ein Vermieter wohnt in seinem eigenen Zweifamilienhaus und hat eine Wohnung schon seit zwei Jahren an ein junges Paar (beide 27) vermietet.
Die kaltmiete betrug zwei Jahre lang 490€ für 63qm. Ein kleiner Balkon ist auch vorhanden.
Gibt es diesen Mietspiegel kostenlos zur einsicht oder ist der Vermieter verpflichtet ihn den Mietern vorzulegen als Beweis für seine Aussage.
Der Mieter würde gerne beurteilen, ob der mietpreis angemessen hoch ist. Braucht Ihr dazu noch weitere Informationen? Die kann der Mieter gern noch nachreichen.
Eine Unverschämtheit! Heute in Zeiten sinkender Reallöhne und steigender Preise müssten die Mietpreise auch nach unten angepasst werden, denn alle Leute haben immer weniger Geld in der Tasche. Die Vermieter müssen halt auch ihren Teil dazu beitragen und in den Sauren Apfel beißen und Verluste in Kauf nehmen, so wie alle Arbeitnehmer auch.
Ich bin ja sonst oft nicht so kleinlich bei Fragestellern,
die offensichtlich Dinge bestätigen, die sie nie gelesen haben,
aber DAS geht nun einfach VIEL zu weit.
Lies Dir die Forumsregeln nochmal durch.
Eine Unverschämtheit! Heute in Zeiten sinkender Reallöhne und
steigender Preise müssten
Ja, ne ist klar: In Zeiten steigender Preise müssen die Mieten
gesenkt werden.
Ohne auf die Frage einzugehen:
Man beachte auch, dass der Vermieter hier ein erleichtertes Kündigungsrecht hat - der normale Kündigungsschutz also nicht eingreift.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also weil die Preise den örtlichen Mietpreisen angepasst werden, gilt der
Kündigungsschutz nicht mehr? Und was genau versteht man hier unter Kündigungsschutz, dass es für den VM ein Grund ist, dem Mieter zu kündigen? Oder dass die drei monatige Kündigungsfrist nicht mehr wirkt? Vielleicht kannst du mir hierzu ja etwas erzählen.
in Fällen, in denen ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen vorliegt, kann der Vermieter kündigen, ohne dass ein berechtiges Interesse vorliegen muss.
In der Praxis kann der Vermieter sonst nur bei erheblichen Gründen kündigen (fehlende Zahlungen oder Störung des Hausfriedens). In dem hier geschilderten Fall braucht der Vermieter keinen Grund zu nennen, sondern kann sich auf sein erleichtertes Kündigungsrecht berufen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
liest durch dir immer alles durch was du bestätigst?
z.B. die ganzen Lizensbestimmungen bei softwareinstallationen, wie viele nutzer klicken einfach ok, das war nur ein Beispiel von vielen möglichen
vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort.
ist man einmal kurz in diesem Forum und hat ne dringende Frage
und bekommt so eine Antwort.
die bringt mich nicht weiter.
Sorry aber was erwartest Du? Lesen is doch in der Schule das A
und O - und wenn man das sogar bestätigt MÜSSTE man es auch
gelsen haben?