Mieterhöhung ungültig?

Hallo,

Mieter bekam vom Vermieter folgendes Schreiben, das er unterschreiben soll:
"
Dem Mieter ist bekannt, dass ab 01.11.12 XXX alleiniger Eigentümer der Wohnung XXX in XXX ist.
Ab dem 1.3.13 erhöht sich die Kaltmiete von mtl. € XXX auf mtl. € XXX.
Die Nebenkosten bleiben bestehen."

Wie sollte reagiert werden? Gar nicht oder Widerspruch gegen Ende Februar?
Diese Art von Mieterhöhung ist ja wohl nicht rechtskräftig.

Hallo

Dem Mieter ist bekannt, dass ab 01.11.12 XXX alleiniger
Eigentümer der Wohnung XXX in XXX ist.

Naj Ja ,woher soll ein Mieter das wissen(so richtig rechtssicher)
Gab es ein Schreiben vom Vorbesitzer?
Oder hat „man“ gehört das das Haus jetzt XXXgehört?
Hörensagen.

Ab dem 1.3.13 erhöht sich die Kaltmiete von mtl. € XXX auf
mtl. € XXX.

Also hier würde ich dringend eine Rechtssichere Beratung empfehlen.
(z.B. Mieterbund).
So wie es mit dem (vermutlich) neuem Vermieter los geht, könnte sich das echt rentieren.
herzlichst
Uwe

Hallo,

ich hoffe mal der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung, wenn nicht Mieterbund.

Es sind ja einige Fragen offen, nicht alleine die Mieterhöhung. Hier ist professionelle Hilfe das Beste.

Alles Gute!
Kati

Hallo Minn,
darauf muss man gar nicht reagieren, denn in dieser Form ist ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam. (Google doch mal, da finden sich die formalen Anforderungen an eine Mieterhöhung).
Grundsätzlich muss ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nie zustimmen. Ist die Erhöhung jedoch berechtigt, sollte der Mieter das im eigenen Interesse tun, denn sonst wird der Vermieter die Zustimmung einklagen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre.
In jedem Fall sollte man so ein Schreiben prüfen lassen, denn schon kleinste Formfehler führen zur Unwirksamkeit und man gewinnt wenigstens etwas Zeit. Allerdings muss man als Mieter auch damit rechnen, dass das Verhältnis zum Vermieter darunter leiden wird.
Gruß florestino