Hallo zusammen,
mal angenommen, die Miete soll gem. § 558 BGB erhöht werden, für die Nachbarwohnung wird die gleiche Miete gezahlt und soll nicht erhöht werden. Weiß jemand, ob diese (nächstliegende) Vergleichsmiete im Falle eines Rechtsstreits herangezogen werden kann, um dem Mieterhöhungsverlangen erfolgreich zu widersprechen bzw. nicht zuzustimmen?
Vielen Dank im Voraus
Susanne
Hallo.
Nein, die Nachbarwohnung interessiert nicht, wenn das Mieterhöhungsverlangen ansonsten formell und materiell korrekt ist.
Hallo zusammen,
mal angenommen, die Miete soll gem. § 558 BGB erhöht werden,
für die Nachbarwohnung wird die gleiche Miete gezahlt und soll
nicht erhöht werden. Weiß jemand, ob diese (nächstliegende)
Vergleichsmiete im Falle eines Rechtsstreits herangezogen
werden kann, um dem Mieterhöhungsverlangen erfolgreich zu
widersprechen bzw. nicht zuzustimmen?
da bist du auf dem falschen dampfer - nur weil vielleicht jemand günstiger
wohnt (warum auch immer) heißt das doch nicht, das keine korrekt mieterhöhung
zustande kommen kann…
gruß
ad