Mieterhöhung von 25%?

Meine Mutter wohnt seit Jahren in einer kleinen Einzimmerwohnung, die Kaltmiete betrug bisher 202 Euro. Nun hat der Besitzer gewechselt und der möchte 50 Euro mehr für die Wohnung, also rund 25%. Da meine Mutter Grundsicherung vom Amt bekommt, muss sie nun nachweisen, dass die Mieterhöhung rechtens ist. Ist sie das?

Hallo,

innerhalb von drei Jahren ist eine Mieterhöhung von max. 20 % rechtens, wenn diese nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

AB 1. Mai.2013 könne Bundesländer mit Wohnraumknappheit diese Grenze auf 15 % absenken.
Dies gilt für freie Wohnungen. bei Sozialwohnungen gelten andere Regeln

25 % sind nicht rechtens und somit unwirksam
Eine Mieterhöhung muss auch 3 Monate vorab angekündigt werden.
Grüße

halloAndreas
der alte Mietvertrag gilt auch bei Besitzerwechsel weiter und 25 % Mieterhöhung müssen nicht so einfach hingenommen werden Nachfragen beim Mieterbund oder einem Anwalt für Mietrecht

gruss Opi