Mieterhöhung vorerst einbehalten?

Hallo,

ich habe eine Frage:

Eine Dame wohnt bereits seit über 40 Jahren in einem Miethaus, in dem es jetzt Probleme gibt. Auf ihrem Balkon bildeten sich über die Jahre hinweg zahlreiche Risse, einige davon sehr tief. Selbstverständlich sind Mängel angezeigt worden (schriftlich), es tat sich aber gute sechs Jahre nichts. Erst die Idee, die Behörden (Bauamt) einzuschalten, brachte einen gewissen Erfolg. VM kam mit Gutachter, die Risse, die u. a. die Festigkeit der Brüstung beeinträchtigten, wurden zugespachtelt und gut soll es nun sein. Ebenso soll nun auch der Boden saniert werden, der auch bereits zahlreiche Risse aufweist.

Anfang des Jahres wurde eine Mieterhöhung ab dem 1.4.12 angekündigt (30,00 EUR/Monat bei einer KM v. 310,00 EUR, ab April 12 340). Diese Erhöhung wurde v. Dame vorerst einbehalten, da sich bzgl. der Mängel weiter nichts getan hat. Seit dem 04.04.2012 ist der Balkon seitens VM (schriftl. mitgeteilt) nicht mehr zu betreten.

Nun will d. VM bereits VOR ABSCHLUSS der Sanierungsarbeiten die Zustimmung zur ME (nach einer unschönen Drohung mit fristloser Kündigung am TEL.) und d. Betrag haben, was meines Erachtens doch nicht richtig ist. VM sieht das anders, meint, das ginge nun mal ÜBERHAUPT nicht. Dame ist eingeschüchtert, will morgen unterschreiben (b. nochmaligem Besuch VM) und ZAHLEN!

Ich hoffe, dass meine Frage hier beantwortet werden kann und bedanke mich bereits im Voraus bei allen.

Paragraf-X

Hallo,

ob der Mangel durch die Maßnahmen des VM behoben wurde kann man ohne Kenntnis der Lage vor Ort nicht beurteilen.
Oder warum der Mieter zuvor 6 Jahr lang schwieg.

Ebenso fehlen die Details auf die sich eine Mieterhöhnung stützen soll.

Anfragen wie diese gehören in die Hände eine Fachanwaltes für Mietrecht, der vielleicht auch jemanden an der Hand hat, der sich mit Gebäudesicherheit (evtl. Dekra) auskennt.

Gruß
M.