Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wenn jemand in einem Studentenwerk wohnt und eine Pauschalmiete zahlt, darf man dann die Miete wegen „erhöhter Betriebskosten“ erhöhen.
Ich habe nämlich das gelesen:
„Der Vermieter kann die Erhöhung nicht umlegen, wenn dies vertraglich ausgeschlossen ist so § 557 Abs.3 BGB. Der Ausschluss muss nicht ausdrücklich erfolgen. Ein Fall eines nicht ausdrücklich vereinbarten Ausschlusses liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn eine Pauschal- oder Inklusivmiete vereinbart wurde. Die liegt vor, wenn als Miete ein monatlicher Geldbetrag vereinbart ist, der die Betriebskosten schon einschließt. Daher ist ein Umlage der Erhöhung bei Pauschalmiete nicht zulässig, siehe OLG Hamm (OLG Hamm, 20.8.1997 - 30 RE/Miet 2/97)“
Der Vermieter behauptet aber, dass die Vorschriften des BGB zum Mietrecht für Wohnraum in einem Studentenwohnheim nur eingeschränkt gelten!? Weiß hier zufällig jemand bescheid?
Hat man eigentlich das Recht, sich genau aufzeigen zu lassen, welche Betriebskosten denn genau gestiegen sind?
Danke & VG
Nachthunter