Hallo!
Angenommen man hatvor über 1 Jahr eine Mieterhähung wegen Modernisierungsarbeiten erhalten. U.a. wurden die Fenster ausgetauscht, der Innenhof verschönert, etc. Die Fassade sollte ebenfalls im Februar 2010 gestrichen werden. Im Mai wurde ein Infoschreiben im Glaskasten im Hauseingang gehängt, in dem mitgeteilt wurde, dass der Fassadenanstrich vorerst verschoben wird. 1 Jahr ist nun vergangen, die erhähte Miete muss trotzdem gezahlt werden. Da der Mieter nun demnächst auszieht, stellt sich die Frage, ob er einen Anspruch auf Rückzahlung hat, da die Arbeiten nicht durchgeführt wurden.
Vielen Dank!
Hallo guapita,
ein Fassadenanstrich ist keine Modernisierung, sondern eine Erhaltungsmassnahme.
Falls dafür tatsächlich eine Mieterhöhung erhoben wurde, wäre es doppelt unverschämt.
Es dürfte sich bei der Modernisierung eher um die neuen Fenster handeln.
Gruß!
Horst
Hallo,
Es dürfte sich bei der Modernisierung eher um die neuen
Fenster handeln.
soweit mir bekannt ist, müssen die Arbeiten und Kosten der Modernisierung in der Mieterhöhung genannt werden. Vielleicht sollte der Mieter da mal im damaligen Schreiben nachschauen.
Wenn aber seitdem ohnehin die höhere Miete gezahlt wird, sehe ich keinen Grund, nachträglich irgendwas zurück zu fordern, auch wenn die Erhöhung eigentlich unwirksam gewesen wäre.
Liege ich da richtig?
Gruß
loderunner (ianal)