Hallo,
ein Vermieter plant, sein Mehrparteienhaus zu sanieren, mit dem Ziel, das Haus auf das neueste Energiesparniveau zu bringen.
Gibt es eine Grenze, bis zu der die Miete in einem solchen Fall erhöht werden darf?
Grüsse
Jörg
Hallo,
ein Vermieter plant, sein Mehrparteienhaus zu sanieren, mit dem Ziel, das Haus auf das neueste Energiesparniveau zu bringen.
Gibt es eine Grenze, bis zu der die Miete in einem solchen Fall erhöht werden darf?
Grüsse
Jörg
Hallo,
wegen Sanierung (das würde ich mal Instandhaltung nennen wollen) ginge es nicht, aber hier liegt eine Modernisierung vor.
Das regelt §559ff BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html . Im Wesentlichen können bis zu 11% der auf die Wohnung entfallenden Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden, es gibt aber - wie immer - auch Ausnahmen.
Bei Wärmedämmung sollte man parallel die Vorauszahlungen für die Nebenkosten angemessen senken.
Cu Rene
Danke, ich glaube, ich habe es verstanden:frowning:
Bei der Wärmedämmung, die sie hier angebracht hatten, war es so, dass die Mieterhöhung dafür das doppelte von der erzielten Energiekostenersparnis betragen durfte. Das war so vor ca. 8 Jahren.