Hallo,
wir haben von unserem Vermieter am 29.02.2012 ein Mieterhöhungsschreiben bekommen. Folgendes steht da geschrieben:
…lt. Mietvertrag erhöht sich die Miete automatisch im 2jährigen Rhythmus um die Inflationsrate. Vor 2 Jahren habe ich auf eine Mieterhöhung gesondere Aufforderung verzichtet. Die Miete erhöht sich um 0,30 Euro auf 5,30 Euro pro m2, also auf 522,05 Euro pro Monat. Grundlage der Berechnung sind die Statistiken d. Dt. Bundesamtes f. d. Inflationsraten im Februar.
Inflation
Febr. März
2009 1,0 % 0,5%
2010 0,6% 1,1%
2011 2,1% 2,1%
2012 2,3%
Gesamt 6,13%
bei 5Euro/m2 0,306 Euro
Im Mietvertrag steht folgendes:
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von 2 Jahren nicht erhöht wird. Danach wird eine 2jährl. Anpassung der Miete um die veröffentlichte Inflationsrate in den vergangenen 24 Monaten stattfinden.
Der Mietvertrag wurde am 16.02.2008 abgeschlossen.
Meine Frage ist, ob das alles so rechtens ist??? Lohnt es sich hier ggf. einen Anwalt um Rat zu fragen??? Wäre super, wenn mir jmd. helfen kann. Meine persönliche Meinung ist, dass es nicht ganz korrekt ist. Wieso nimmt der Vermieter von 2009 an die Inflationsrate. Hätte er nicht erst ab 2010 rechnen müssen, weil ja 2 Jahre keine Erhöhung erfolgen soll??? Muss eigentlich die Frau d. Vermieters das Schreiben mit unterzeichnen. Sie ist auch Vermieterin. Ab wann gilt die Erhöhung? Bekommen haben wir das Schreiben erst am 01.03.2012.
Vielen Dank bereits im Voraus!!!
Beste Grüße M. J.
Hallo Maddyliebe,
zunächst mal bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher über Recht oder Nichtrecht keine Ausküfte geben.
Da ich mich nicht mit den verwaltungsrechtlichen Dingen von Nk beschäftige, sondern mit den Inhaltlichen, ist mir grundsätzlich hierzu keine Aussage möglich.
Was ich darüber denke:
Der Mietvertrag wurde am 16.02.2008 abgeschlossen. Zum 17.02.2010 kann erhöht werden. Und dann kommt die m.E. die Statistik ins Spiel; also 24 mOnate vorher; wieder ab 16,02,08.
Ich würde ihn einfach fragen, was er sich bei der berechnung gedacht hat.
Aber wenn es nun auch schon drum geht, ob die Frau des Vermieters mit unterschreiben darf, scheint ja das Verhältnis nicht so prickelnd zu sein.
Unabhängig davon, dass 5 Euro/qm nicht teuer ist, und ich „stänkern“ wollte, würde ich mich um Rechtsbeistand bemühen; aber nur wenn bei dem Vermietergespräch nichts rauskommt, und man merkt, dass er einen übern Tisch ziehen will.
Viel Erfolg!
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort. Es ist in der Tat ein eher angespanntes Verhältnis, aber eher „unterschwellig“. Wir sind sehr enttäuscht von unseren Vermietern. Ich will mich auch gar nicht groß darüber aufregen, weil es tatsächlich nicht so viel Geld ist. Dennoch bin ich immer dafür, dass alles fair u. ordentlich abläuft. Von daher wollte ich einfach mal andere Meinungen hören. Das einzige wo ich drauf pochen werde ist, dass die Mieterhöhung ab 01.06. gilt. Vllt. könnten Sie mir da noch sagen, ob ich richtig liege. Zugegangen ist uns das Schreiben am 01.03.2012. Der Vermieter hat April 2012 reingeschrieben, also ab da soll die Erhöhung gelten.
Danke! MfG Mandy
dann ist er ja quasi ohnehin 13 monate später dran, als vereinbart? ich würde mir erklären lassen, wie das gerechnet wurde.
Leider häufen sich Fragen die besser ein Rechtsanwalt beantwortet.
ich bin kein Rechtsanwalt und somit kann ich leider nicht helfen. sorry