Mieterhöhung wg Modernisierung

Mal die Frage: ein VM würde ankündigen eine Thermische Solaranlage zur Warmwassererwärmung einbauen zu wollen. Die Anlage koste 8500€ für 2 Parteien im Haus ! Er würde darauf hinweisen dass er davon 935€ auf die Miete umlegt - Er würde schreiben dass man widersprechen könne. Es wären 11% ich habs nachgerechnet.
Man bekäme den Eindruck das sei eine Regelmäßig zu zahlende Nieterhöhung

1 Dürfte ein Vermieter 935 auf die Miete umlegen.
2 Ist das einmalig als Umlage
3 die Wonungen wären gleich groß bedeutet das geteilt durch 2 Parteien .
4 Wäre eine solche Umlage regelmäßig zu zahlen
5 ist es richtig, das es tatsächlich 38,95€ sind als 935 / 2 /12=38,95 pro Monat

hätt ich gern gewusst

Hi,

ja der VM darf 11% (hier 935,00 €/Jahr) auf den Mieter umlegen.

Nein es ist keine einmalige Umlage, die Mieterhöhung ist in der Dauer nicht begrenzt:

http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/1027/

Gruß
Tina

Hallo !

Ja,das ist im Grunde so richtig.
11 % der ANRECHENBAREN Modernisierungskosten dürfen auf die JAHRESMIETE umgelegt werden.
Und das nicht nur für ca. 9 Jahre(dann wäre „abbezahlt“) sondern auf Dauer darüber hinaus. Weil der Wohnwert verbessert wurde.

Wenn die 8500€ die Gesamtkosten des Handwerkers sind,dann muss man noch prüfen,ob sich darin nicht Kosten verbergen,die nicht umgelegt werden dürfen.
Etwa weil bei dem Umbau Kosten für Erneuerung anfielen,die sowieso fällig gewesen wären und die NUR der Vermieter(Instandhaltung,Reparatur) tragen müsste.

Und der Mieter kann schon widersprechen,etwa,wenn diese Modernisierung unverhältnismässig teuer wäre für den Gegenwert der erwarteten Energieeinsparung bei den Heizkosten.
Hier mag das aber noch wirtschaftlich sinnvoll sein. Und leider bewerten die Gerichte im Streitfall den volkswirtschaftlichen oder umweltpolitischen Wert höher als den reinen Einsparwert an Heizkosten.

An alle Fachkundigen :
Interessant wäre zu wissen,ob ein Zuschuss(keine Zinsersparnis) der KfW(Land,Stadt,Versorger) an den Vermieter von der umlagefähigen Handwerkerrechnung abgezogen werden müsste ?

MfG
duck313

ja der VM darf 11% (hier 935,00 €/Jahr) auf den Mieter
umlegen.

Naja, er darf die EUR 935,– p.a. anteilig auf den Mieter umlegen. Natürlich sind Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten die durch die Modernisierung entfallen abzuziehen.

Nein es ist keine einmalige Umlage, die Mieterhöhung ist in
der Dauer nicht begrenzt:

http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/1027/

Wenn die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. über Umlagefähigkeit von Solarthermie informiert, dann sollte man das mit der gleichen Vorsicht betrachten, wie die Informationen jedes anderen beliebigen Lobbyverbandes…

Eine etwas ausfürhlichere rechtliche Betrachtung gibts hier:
http://www.hessenenergie.de/Infob/Erneuer/ern-sol/so… (PDF)

Gruß

osmodius

Und der Mieter kann schon widersprechen,etwa,wenn diese
Modernisierung unverhältnismässig teuer wäre für den Gegenwert
der erwarteten Energieeinsparung bei den Heizkosten.

Nein, die Höhe der Einsparung spielt bei einer energetischen Modernisierung keine Rolle. Die Kosten müssen sich nicht amortisieren.

Hier mag das aber noch wirtschaftlich sinnvoll sein. Und
leider bewerten die Gerichte im Streitfall den
volkswirtschaftlichen oder umweltpolitischen Wert höher als
den reinen Einsparwert an Heizkosten.

Ja. http://www.financialmind.de/wissensnetzwerk/katalog…

An alle Fachkundigen :
Interessant wäre zu wissen,ob ein Zuschuss(keine
Zinsersparnis) der KfW(Land,Stadt,Versorger) an den Vermieter
von der umlagefähigen Handwerkerrechnung abgezogen werden
müsste ?

Ja. Denn es ist ja nicht die Handwerkerrechnung, die umgelegt wird, sondern, wie Du ja selber anmerkst, die umlagefähigen Kosten. Wenn einer Ausgabe eine Einnahme gegenübersteht, dann kann natürlich nur die Differenz als Kosten geltend gemacht werden. Die KfW (oder wer auch immer) fördert ja nicht den Eigentümer, sondern die Maßnahme.

Gruß

osmodius

das wäre dann das hier:
das es tatsächlich 38,95€ sind als 935 / 2 /12=38,95 pro Monat

38,95€

und was ist wenn es teurer würde als ein imaginärer Kostenvoranschlag dann auch mehr?

war mir ein Sternchen wert.