Kriterien für Vergleichswohnung zur Mieterhöhung
Unser Vermieter benennt als Grund für eine Mieterhöung drei eigene identische Vergleichswohnungen, welche zur Zeit meinen Mietkosten gleich sind. Einer Mieterin wurde ihre eigene Wohnung als Vergleichswohnung benannt. Die anderen beiden Vergleichswohnungen sin eigener Leerstand des Vermieters. Bei Widerspruch wird mit Klage gedroht.
Für alle Mieter, auch die Vergleichswohnungen wird eine Mieterhöhung ab 01.07.2011 anberaumt.
Da der Vermieter hohen Leerstand hat (ständige öffentliche Werbung),gehe ich davon aus, dass die Mieter die Kosten für den Leerstand mindestens zum Teil mittragen sollen.
Macht ein Widerspruch Sinn oder ist das Ansinnen des Vermieters rechtens?