Hallo
Anwalt legt im Auftrag des Mieters Widerspruch gegen Mieterhöhung ein. Ist sich aber nicht sicher ob das Schreiben angekommen ist,weil es ohne Einschreiben erfolgte. Nun ist die Widerspruchsfrist abgelaufen und keine Antwort vom Vermieter,ausser das er die neue Miete einfach abgezogen hat. Mieter hat Rückgebucht und eine Eingeschränkte Einzugsermächtigung ( mit Betrag der alten Miete) dem Vermieter zugestellt. Zählt ja auch als Widerspruch oder?
MFg.