Mieterhöhung wie hoch

Hallo,
Hr.X vermietet ein Haus an Fr.A nach Vertragsabschluß zieht erst ihr neuer Lebensgefährte ein ohne Ankündigung und ein Jahr später ziehen seine beiden Kinder ein auch ohne Ankündigung und ohne zustimmung des Vermieters.
Vermieter möchte jetzt die Miete erhöhen was ist maximal zulässig?
mfg

Das kann er doch im Rahmen der Gesetze machen, aber nicht wegen mehr Bewohnern !
Da könnte er „nur“ die Nebenkosten anpassen, so die nach Personen bemessen sind bzw. nun verstärkt anfallen .
Wenn Heizung, Frischwasser,Warmwasser ,wie üblich, über Zähler abgerechnet werden, so ist ja der Mehrverbrauch erfasst. Lediglich bei Müll z.B. geht es oft nach Personen bzw. Behältergröße. Wenn Mülltonne nicht überläuft, dann ist doch auch da nix anzupassen.

Und man darf ja die Miete im Rahmen der zulässigen Steigerung bis zur Kappungsgrenze des Mietspiegels erhöhen.

Übrigens, die Aufnahme eines Lebensgefährten nebst Kindern ist Privatsache. Da hast du nicht mitzureden oder zuzustimmen solange die Wohnung deswegen nicht erheblich überbelegt wäre.
Mitteilen müsste man es aber.

MfG
duck313

Hier was grundsätzliches zur Mieterhöhung:

Letzte Erhöhung muss mind. 1 Jahr her sein.
Man darf die Miete um 20 % anheben innerhalb von 3 Jahren.

In Gegenden mit Wohnraummangel können die Länder verschärfte Regelungen erlassen, dann ist es auf 15 % über 3 Jahre begrenzt.

und es gilt immer die Höchstmiete laut Mietspiegel, also es gilt was zuerst greift, entweder die 15 oder 20 % oder die Höhe im Mietspiegel !

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/mieterhoehung.html

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