Eine seit mehr als 25 Jahren an eine Einzelperson vermietete Wohnung ist hinsichtlich der Miete nie verändert worden, nun soll aber eine Mieterhöhung ausgesprochen werden. Wieviel darf die Erhöhung betragen - ist diese nur an Vergleichswerte gebunden?
Danke für Ihre Antworten.
Wieviel darf die Erhöhung betragen
20% (Kappungsgrenze)
http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html