Mieterhöhung wirksam?

Hallo,

ich habe folgenes Mieterhöhungsschreiben am 22.02.2012 erhalten.

Orginal Wortlaut:

Sehr geehrte Familie…,

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich seit 1.3.2003 nunmehr nach dringlichem Anraten meines Steuerberaters erstmalig die Kaltmiete gemäß §4 Abs.4 um 35 Euro anheben muss.
Dies gilt erstmalig für den Monat 1.4.2012.
Hieraus ergibt sich eine Kaltmiete von 410 Euro statt 375 Euro.

Mit…

Was sagt der § 4 Abs. 4 eigentlich aus? Ich habe darüber nicht wirklich was gefunden.
Ist dieses Schreiben in dieser Form wirksam? Der Grund für die Mieterhöhung wird ja nicht richtig genannt und wie gesagt mit dem §4 kann ich nicht wirklich etwas anfangen.

Danke für eure antworten

Weisen Sie das Erhöhungbegehren wegen Form- und Fristmangel zurück!

Hallo

also zu erst muss Ihnen der Vermieter für eine Mieterhöhung einen Monat bedenkzeit geben, wann kam den das Schreiben? also er kann nicht im März schreiben ab 1.4 gehts los das wäre dann der 1.5. dann um welches gesetzt handelt es sich den überhaubt Bürgerliches Steuerliches das muss auch mit drin stehen dann kann man erstmal den § überhaubt erstmal durchlesen…
Also ich würde hier ein erstmal eine hübsches Brieflein verfassen und ihn drauf hinweisen und das ganze halt noch ein bisschen ziehen…

gruß

Hallo, mit dem §4.4 ist der enstprechende Paragraph im Mietvertrag gemeint, den ich nicht kenne.Da die Miete seit nunmehr 9 Jahren unverändert geblieben ist, ist die Mieterhöhung gerechtfertigt. Ein „Anraten des Steuerberaters“ ist natürlich kein Grund, die Miete anzuheben, die Mieterhöhung überschreitet die Marke von 10% (das wären 37,50€) nicht, insofern ist die Mieterhöhung rechtens. In den vergangenen 9 Jahren ist der Geldwert ja (durch Inflation) gesunken.
Gruß, Achim