Hallo,
folgender hypothetischer Fall soll unterstellt werden:
Dem privaten Mieter geht eine Mieterhöhung zu.
Der Vermieter (Max Muster) schreibt diese Mieterhöhung auf seinem Firmenbriefbogen (Elektrowerkstätte Max Muster); kein weiterer Hinweis zur Gesellschaftsform.
Der Mietvertrag wurde geschlossen zwischen dem (privaten) Mieter und dem (privaten) Vermieter (Max Muster) auf einem Formular eines Vermieter-Verbandes.
Alle weiteren formalen Faktoren der Mieterhöhung seien in Ordnung.
Meine Fragen:
Ist es nicht derart, dass der Vermieter mittels seines Firmenbriefbogens in seiner Eigenschaft als Vertreter seines Unternehmens auftritt, also nicht als derjenige (private) Vertragspartner mit der Mieter einen Vertrag geschlossen hat ?
Ist das Mieterhöhungsbegehren überhaupt rechtlich wirksam ?
Wie wäre hier zu reagieren (wenn überhaupt)?
Danke!