Mieterhöhung wirksam obwohl Vermieter und Mieterhöhungssteller nicht identisch sind ?

Hallo,
folgender hypothetischer Fall soll unterstellt werden:

Dem privaten Mieter geht eine Mieterhöhung zu.
Der Vermieter (Max Muster) schreibt diese Mieterhöhung auf seinem Firmenbriefbogen (Elektrowerkstätte Max Muster); kein weiterer Hinweis zur Gesellschaftsform.
Der Mietvertrag wurde geschlossen zwischen dem (privaten) Mieter und dem (privaten) Vermieter (Max Muster) auf einem Formular eines Vermieter-Verbandes.
Alle weiteren formalen Faktoren der Mieterhöhung seien in Ordnung.

Meine Fragen:
Ist es nicht derart, dass der Vermieter mittels seines Firmenbriefbogens in seiner Eigenschaft als Vertreter seines Unternehmens auftritt, also nicht als derjenige (private) Vertragspartner mit der Mieter einen Vertrag geschlossen hat ?
Ist das Mieterhöhungsbegehren überhaupt rechtlich wirksam ?
Wie wäre hier zu reagieren (wenn überhaupt)?

Danke!

Hallo!

Anders herum gefragt .
Kann es Zweifel an der Person geben, die die Erhöhung ausspricht ?
Ist nicht die Unterschrift auf Mietvertrag und dem Erhöhungsschreiben identisch ?

Käme Schreiben von einem Verwalter oder Anwalt und es läge keine Vollmacht bei, dann wäre es anders. Auch wenn nicht Firmenchef und Vermieter „Max Muster“ unterzeichnet hätte sondern sein Geschäftsführer oder die Sekretärin.

MfG
duck313

Hallo,
wieder hypothetischer Fall:

die Mieterhöhung ende mit der Grußformel ohne Name und ohne Unterschrift
(Unterschrift ist ja auch keine Bedingung). Vollmacht läge auch keine anbei.
Theoretisch könnte sich ja auch jemand einen Scherz erlaubt haben (z.B. Azubi, Sekretärin, wieder Theorie).

Grüße

Hallo,

seinem Firmenbriefbogen (Elektrowerkstätte Max Muster); kein
weiterer Hinweis zur Gesellschaftsform

Muss ja auch keine Gesellschaft sein, könnte sich auch um einen Kannkaufmann Handeln

Meine Fragen:
Ist es nicht derart, dass der Vermieter mittels seines
Firmenbriefbogens in seiner Eigenschaft als Vertreter seines
Unternehmens auftritt, also nicht als derjenige (private)

Handelt es sich bei der Elektrowerstätte wirklich um eine eingetragene Firma?

Dann ist da noch die Sache mit treu und Glauben.

Entweder das ganze Läuft auf einen Rechtsstreit raus oder die Mieterhöhung wird nach Widerspruch neu erstellt,k ob sich da der ganze Aufwand und das Risiko der Prozesskosten lohnt ist fraglich.

cu

Hallo,

die Mieterhöhung ende mit der Grußformel ohne Name und ohne
Unterschrift
(Unterschrift ist ja auch keine Bedingung). Vollmacht läge
auch keine anbei.
Theoretisch könnte sich ja auch jemand einen Scherz erlaubt
haben (z.B. Azubi, Sekretärin, wieder Theorie).

aus Theorie kann sehr schnell blutiger Ernst werden, wenn man solchen Verschwörungstheorien verfällt.

Wie wäre es denn wenn der Mieter sich sein Telefon schnappt und seinen Vermieter anruft um zu fragen, ob diese Schreiben von ihm kam, so einfach kann manchmal das Leben sein!

Gruß

BHShuber

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Servus,

Handelt es sich bei der Elektrowerstätte wirklich um eine eingetragene Firma?

eher wahrscheinlich, dass jwd weder weiß, was eine Firma ist, noch, dass ein Einzelunternehmer nicht durch sich selbst vertreten wird, sondern ganz schlicht er selbst ist.

Schöne Grüße

MM

1 Like

noch, dass ein Einzelunternehmer nicht durch sich selbst
vertreten wird, sondern ganz schlicht er selbst ist.

Schöne Grüße

schön geschrieben, schönes Wochenende

Hallo,

Wie wäre es denn wenn der Mieter sich sein Telefon schnappt
und seinen Vermieter anruft um zu fragen, ob diese Schreiben
von ihm kam, so einfach kann manchmal das Leben sein!

kann es sein, dass Du den Sinn der Frage nicht verstanden hast? Es geht hier allein darum, ob man die Mieterhöhung noch ein wenig herauszögern oder gar ganz verhindern kann. Und da kann man ihn zum Beispiel auf https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mieterh… verweisen.
Da steht übrigens, dass eine Unterschirft nicht erforderlich ist. Vom zu verwendenden Briefpapier steht da nichts - weil auch das vom Gesetz nicht vorgeschrieben wird. Aber die Erkennbarkeit, von wem das Schreiben kommt, ist schon wichtig. Findest Du nicht? Ansonsten halte ich das Schreiben nämlich für schlicht unwirksam.
Ob das hier der Fall ist, kann man natürlich nur raten. Im Zweifel zum Anwalt damit. Oder zum Mieterbund.
Gruß

Hallo,

kann es sein, dass Du den Sinn der Frage nicht verstanden
hast? Es geht hier allein darum, ob man die Mieterhöhung noch
ein wenig herauszögern oder gar ganz verhindern kann.

Sehr wohl verstanden dennoch werde ich hier keinerlei Anleitungen für geben um irgendetwas zu verhindern oder hinauszuzögern!

Da steht übrigens, dass eine Unterschirft nicht erforderlich
ist. Vom zu verwendenden Briefpapier steht da nichts - weil
auch das vom Gesetz nicht vorgeschrieben wird. Aber die
Erkennbarkeit, von wem das Schreiben kommt, ist schon wichtig.
Findest Du nicht?

Na selbstverständlich finde ich das, dies hat er ja erkannt, dass das Schreiben vom Vermieter kam allerdings auf dem Firmenbriefpaper, nu frag mal wer hier was versteht?

Ansonsten halte ich das Schreiben nämlich
für schlicht unwirksam.

Das kannst du halten wie du willst, hilft aber nicht sonderlich weiter und umso richtiger wird’s dadurch auch nicht.

Ob das hier der Fall ist, kann man natürlich nur raten.

Das genau ist die ehrlichste Antwort die du je gegeben hast, wie man hier schon sehr oft zu lesen bekam!

Gruß

BHShuber

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Rückfall in alte Zeiten? Du hast hier schon haufenweise Unsinn von dir gegeben und bist dann ausfallend geworden, wenn man es dir nachgewiesen hat. Und nun das gleiche nochmal?
Deine Antwort ließ nur genau einen Schluss zu: du hast den Sinn der Frage nicht verstanden. Und deine Antwort auf meinen Einwand ist auch nur ein alberner Versuch einer Retourkutsche. Dafür ein passendes:

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Hallo Testare, oder vonnixahnung,

Rückfall in alte Zeiten?

ohne Worte!

Gruß

BHShuber