Mieterhöhung zur ortsübliche Vergleichsmiete

Hallo ,
Mieterhöhungsschreiben kamm am 24.04.2011. Grund : Mieterhöhung zur ortsübliche Vergleichsmiete zum 01.07.2011.
Wohnung haben wir Am 01.06.2011 gekündigt zum 31.07.2011. (Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete)
Wie ist dem Fall das Sonderkündigungsrecht. Bis wann mussen wir kündigen, und wie viel Kündigungsfrist haben wir ,Ob gilt 3 werktage Regelung ?

FAQ:1129
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