Mieterhöhung / Zuschlag 15 % für Wohnungen bis 40 qm

24.06.2025
Hallo,
zum 01.01.2025 habe ich eine Mieterhöhung bekommen. Zum Glück gibt es ja die Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB) von 20 % Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren.
Der Mittelwert für meine 35 qm großen Wohnung liegt, lt. Mietspiegel vom 01.01.2023, bei 7,60 Euro pro qm. Die eigentliche Mietspanne liegt zwischen 7,03 bis 8,17 Euro pro qm.
Mir wurden, weil meine Wohnung so klein (und solche Wohnungen sind ja begehrt) ist, neben dem Mittelwert von 7,60 Euro, noch ein Zuschlag von 15 % auf den Mietpreis aufgeschlagen.
Gibt es eigentlich für diese Zuschläge eine gesetzliche Grundlage?
Der Mietspiegel wurde zwischen der Haus- und Grund und dem Mieterverein Düsseldorf aufgestellt.
Ich bitte um Rückantwort.
Vielen Dank!

„Für Apartments, das sind abgeschlossene Wohnungseinheiten, die innerhalb der
Wohnung eine Küche oder Kochnische und ein Bad/ Dusche sowie eine Toilette auf-
weisen, erfolgt bis zu einer Wohnfläche von 30 m² ein Zuschlag von 20 %, der sich
gleichmäßig pro m² bis zu einer Wohnfläche von max. 45 m² auf 5 % verringert.“

Das bedeutet: Für jeden Mehr-Quadratmeter erfolgt ein Abzug von einem Prozent. Somit kommt man bei 35 m² genau auf 20 % - 5 % = 15 %.

Quelle: https://miete-duesseldorf.de/wp-content/uploads/2024/04/Mietspiegel-Duesseldorf-2024-digital-s.pdf Seite 4, Punkt 2.

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