Hallo,
mal vorgestellt, ein VM eines Mehrfamilienhauses will nach absolvierter Modernisierung seine Miete erhöhen. Dazu kann er sich nach §559 BGB richten. Dort steht zum Berechnungsweg:
„… so kann er (der VM) die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.“
Mal vorgestellt, derselbe VM stellt folgenden Rechenweg vor, um für einen einzelnen Mieter die Mieterhöhung für dessen Einzelwohnung auszurechnen:
Gesamtsumme mal 11% durch 12 Monate durch Gesamt-Haus-qm mal qm-Einzelwohnung
Hätte der VM hier den Gesetzestext korrekt gelesen oder ist ihm ggf. ein Rechenfehler unterlaufen?
MfG,
Katharina
Hallo Katharina,
die Berechnung ist korrekt, soweit es sich um die Wohnfläche des gesamten Hauses handelt und nicht ums Treppenhaus. Es gibt aber wie überall auch Einzelfallentscheidungen, zum Beispiel bei Energieeinsparung (Isolierverglasung zur Eisparung von Heizkosten).
LG Manuela
Hallo Manuela, danke für die Antwort.
Gerne würde der Rechenweg im Einzelnen - als Beispielsrechnung - nachvollzogen werden. Ist eine solche, objektiv gültige Rechenwegs-Vorschrift oder Darstellung des Rechenweges bekannt und könnte hier zum Nachlesen genannt werden? Es ist ja z.B. so, dass auch ein VM oder sein beauftragter Architekt sicherlich sich nicht einfach ausdenken kann, w i e der BGB-Paragraf rechnerisch umgesetzt wird.