Kann man eine (voreilige) Zustimmung zu einer Mieterhöhoung widerrufen?
-Nachdem der Mieterverein die Mieterhöhung als unbegründet verworfen hat?
Hallo maru,
das gestaltet sich ziemlich schwierig… du darfst sogenannte Verträge nur widerrufen wenn die Verträge „mit arglistiger Täuschung“ zustande gekommen sind, es ein „Wucher“-Verträge sind oder sonstige undinge. Am besten du ziehst dir den Mieterverein zurrate.
LG Oliver
Wie schon gesagt dürfte der Weg recht steinig und mit hohem Verfahrenskostenrisiko behaftet sein - und zudem lag der Mieterverein schon des öfteren mit seinen Ansichten daneben > z.B. BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06; VIII ZR 78/05
Danke für den Kommentar.
Aber meine Zustimmung ist kein Vertrag!
Hi, wie wurde das Mieterhöhungsverlangen und die Zustimmung dazu denn zugestellt (schriftlich, mündlich)?
MfG ramses90
Nein, aber sie ist eine Willenserklärung, durch die ein Vertrag geschlossen wird. Eine einmal zugegangene Willenerklärung kann man nicht widerrufen (es sein denn, es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie etwa bei Haustürgeschäften, das gibt es bei Mieterhöhungen aber nicht).